Gesetzesnovelle zum Abfallrecht


Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen
Konsens, dass die Müllverwertung hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit optimiert werden müsse


(05.10.11) - Der Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" (17/6052) wurde in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss diskutiert. Elf Sachverständige waren geladen, um ihre Position zur Neuordnung darzulegen.

Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Ziel ist eine "ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft". Ab 2015 sollen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer "Wertstofftonne" geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem "kontinuierlichen Dynamisierungsprozess" unterzogen, hofft die Bundesregierung.

Zwar herrschte sowohl unter den Experten, als auch unter den Ausschussmitgliedern breiter Konsens, dass die Müllverwertung hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit optimiert werden müsse. Doch gab es in einigen Punkten zu Details und Umsetzung unterschiedliche Auffassungen, wie beispielsweise zur Durchführung der Wertstoffsammlung und Entsorgung. Einige Experten sprachen sich für die Auftragsvergabe an privatwirtschaftliche Unternehmen aus.

Gewerkschaftlerin Ellen Naumann (Verdi) hingegen teilte den Anwesenden mit, dass Verdi zwar das neue Gesetz begrüße, allerdings nur, "wenn öffentlich-rechtliche Arbeitsplätze geschaffen werden". "Öffentlich-rechtliche Wertstoffsammler müssen geschützt werden", appellierte Dr. Ralf Bleicher vom Deutschen Landkreistag an den Umweltausschuss.

Dr. Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen sprach sich für einen "fairen Wettbewerb" aus. Er betonte, dass die Kommunen weiterhin zuständig bleiben würden, auch wenn ihre Anteile immer kleiner werden würden. Allerdings betonte Zuber auch, dass die Verteilung von Aufträgen an privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Entsorger rücksichtsvoll vollzogen werden muss. Andernfalls "picken sich die Unternehmen die Rosinen heraus". "Wenn die Anreize falsch gesetzt werden, führt es zu falschen Ergebnissen", sagte Zuber weiter.

Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. betonte, dass ein Konsens darüber herrsche, dass dem Recycling "künftig eine größere Priorität eingeräumt werden" soll, und zwar "ökologisch und ökonomisch".

Desweiteren waren zukünftige Verfahren der Wertstofferfassung, die erweiterte Hersteller- und Produktverantwortung sowie verschiedene Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge Themen der Expertenrunde. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bereits zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen