Gesetzesnovelle zum Abfallrecht


Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen
Konsens, dass die Müllverwertung hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit optimiert werden müsse


(05.10.11) - Der Entwurf der Bundesregierung eines "Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts" (17/6052) wurde in einer öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss diskutiert. Elf Sachverständige waren geladen, um ihre Position zur Neuordnung darzulegen.

Die Bundesregierung will das deutsche Abfallrecht novellieren und zugleich an die Abfallrahmenrichtlinie der EU anpassen. Ziel ist eine "ökologisch und ökonomisch effizientere sowie verbraucherfreundlichere Ausrichtung der Abfallwirtschaft". Ab 2015 sollen Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle flächendeckend getrennt gesammelt werden müssen. Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage für die Einführung einer "Wertstofftonne" geschaffen. Ab 2013 soll ein Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden, das auch eine Prüfung der bisherigen Maßnahmen beinhaltet. Mit Hilfe dieses Programms werde die Vermeidung von Abfall einem "kontinuierlichen Dynamisierungsprozess" unterzogen, hofft die Bundesregierung.

Zwar herrschte sowohl unter den Experten, als auch unter den Ausschussmitgliedern breiter Konsens, dass die Müllverwertung hinsichtlich Umweltschutz und Nachhaltigkeit optimiert werden müsse. Doch gab es in einigen Punkten zu Details und Umsetzung unterschiedliche Auffassungen, wie beispielsweise zur Durchführung der Wertstoffsammlung und Entsorgung. Einige Experten sprachen sich für die Auftragsvergabe an privatwirtschaftliche Unternehmen aus.

Gewerkschaftlerin Ellen Naumann (Verdi) hingegen teilte den Anwesenden mit, dass Verdi zwar das neue Gesetz begrüße, allerdings nur, "wenn öffentlich-rechtliche Arbeitsplätze geschaffen werden". "Öffentlich-rechtliche Wertstoffsammler müssen geschützt werden", appellierte Dr. Ralf Bleicher vom Deutschen Landkreistag an den Umweltausschuss.

Dr. Andreas Zuber vom Verband kommunaler Unternehmen sprach sich für einen "fairen Wettbewerb" aus. Er betonte, dass die Kommunen weiterhin zuständig bleiben würden, auch wenn ihre Anteile immer kleiner werden würden. Allerdings betonte Zuber auch, dass die Verteilung von Aufträgen an privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Entsorger rücksichtsvoll vollzogen werden muss. Andernfalls "picken sich die Unternehmen die Rosinen heraus". "Wenn die Anreize falsch gesetzt werden, führt es zu falschen Ergebnissen", sagte Zuber weiter.

Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. betonte, dass ein Konsens darüber herrsche, dass dem Recycling "künftig eine größere Priorität eingeräumt werden" soll, und zwar "ökologisch und ökonomisch".

Desweiteren waren zukünftige Verfahren der Wertstofferfassung, die erweiterte Hersteller- und Produktverantwortung sowie verschiedene Aspekte der kommunalen Daseinsvorsorge Themen der Expertenrunde. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf bereits zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen