Diskussion zum EU-Klimaschutzziel


Regierung: Stilllegung überschüssiger Emissionsrechte kein Thema bei EU-Kommission
Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020


(04.10.11) - Eine Stilllegung überschüssiger CO2-Emissionsrechte wird nach Angaben der Bundesregierung derzeit "nicht von der EU-Kommission offiziell vorgeschlagen". Daher gebe es dazu auch keine Position der Regierung, heißt es in der Antwort (17/6974) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6838).

Darin betont die Bundesregierung außerdem, dass sie nicht an Spekulationen teilnehme. Stattdessen werde Deutschland sich auf der Basis seiner Klimapläne an der weiteren Diskussion zum EU-Klimaschutzziel beteiligen.

Wie aus dem Schreiben hervorgeht, gehört zu den Klimaplänen der Regierung neben dem Verzicht auf Kernenergie bis 2022 eine 40-prozentige Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020. Zudem soll den Angaben zufolge der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 Prozent erhöht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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