Europäische Regelung zur Netzneutralität


Netzneutralität ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik - Derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant
Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, dürfe nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden

(07.05.14) - In der Frage der Netzneutralität setzt die Bundesregierung auf eine europäische Regelung. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Eine europaweite Regelung sei besser, "als wenn jeder Mitgliedstaat seine eigene Regelung macht", sagte Zypries. Wenn sich alle Beteiligten "richtig anstrengen", könne eine solche europäische Regelung auch bis Ende des Jahres fertig sein. Das EU-Parlament habe bereits in erster Lesung einen Kommissionsentwurf beraten und sich dabei für eine Stärkung der Netzneutralität ausgesprochen.

Was die Haltung der Bundesregierung zur Netzneutralität angeht, so verwies die Staatssekretärin auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin finde sich die Aussage, dass die Koalition für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet einstehe. Zudem sei festgehalten, dass das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, weiterentwickelt werden solle und nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden dürfe. Der Koalitionsvertrag sage aber auch, dass Netzwerkmanagement dort möglich sein müsse, wo dies technisch geboten sei, "damit bandbreitensensible Daten und andere Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden oder zum Einsatz kommen können", sagte Zypries.

Auf Nachfrage der Linksfraktion machte die Staatssekretärin deutlich, dass derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant sei. Die Verordnungsermächtigung im TKG zur Netzneutralität bleibe erhalten, sagte Zypries, die zugleich auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das Bundeswirtschaftsministerium führe nicht Buch über Verstöße gegen die Netzneutralität. Zuständig dafür sei die Bundesnetzagentur.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität "richtig und wegweisend". Die Netzneutralität sei ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik, sagte ein Unions-Vertreter. Die Aussagen im Koalitionsvertrag seien eindeutig, befand ein SPD-Vertreter. Es gehe darum, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, "am liebsten auf europäischer Ebene". Die spannende Frage sei, wie man die Managed-Dienste vom Best-Effort-Internet abgrenzen könne. Eine genaue Definition gebe es hier noch nicht. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen