Europäische Regelung zur Netzneutralität
Netzneutralität ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik - Derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant
Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, dürfe nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden
(07.05.14) - In der Frage der Netzneutralität setzt die Bundesregierung auf eine europäische Regelung. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Eine europaweite Regelung sei besser, "als wenn jeder Mitgliedstaat seine eigene Regelung macht", sagte Zypries. Wenn sich alle Beteiligten "richtig anstrengen", könne eine solche europäische Regelung auch bis Ende des Jahres fertig sein. Das EU-Parlament habe bereits in erster Lesung einen Kommissionsentwurf beraten und sich dabei für eine Stärkung der Netzneutralität ausgesprochen.
Was die Haltung der Bundesregierung zur Netzneutralität angeht, so verwies die Staatssekretärin auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin finde sich die Aussage, dass die Koalition für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet einstehe. Zudem sei festgehalten, dass das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, weiterentwickelt werden solle und nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden dürfe. Der Koalitionsvertrag sage aber auch, dass Netzwerkmanagement dort möglich sein müsse, wo dies technisch geboten sei, "damit bandbreitensensible Daten und andere Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden oder zum Einsatz kommen können", sagte Zypries.
Auf Nachfrage der Linksfraktion machte die Staatssekretärin deutlich, dass derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant sei. Die Verordnungsermächtigung im TKG zur Netzneutralität bleibe erhalten, sagte Zypries, die zugleich auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, das Bundeswirtschaftsministerium führe nicht Buch über Verstöße gegen die Netzneutralität. Zuständig dafür sei die Bundesnetzagentur.
Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Netzneutralität "richtig und wegweisend". Die Netzneutralität sei ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik, sagte ein Unions-Vertreter. Die Aussagen im Koalitionsvertrag seien eindeutig, befand ein SPD-Vertreter. Es gehe darum, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, "am liebsten auf europäischer Ebene". Die spannende Frage sei, wie man die Managed-Dienste vom Best-Effort-Internet abgrenzen könne. Eine genaue Definition gebe es hier noch nicht. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>