Demokratiedefizit durch Fünf-Prozent-Sperrklausel?


Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht
Wahlprüfungsausschuss ist einvernehmlich, mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, der Auffassung, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die wie für die Bundestagswahlen auch für die Europawahlen gilt

(09.05.11) - Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, MdB, hat zusammen mit den Bundestagsabgeordneten Gunther Krichbaum, Dr. Günter Krings sowie Christine Lambrecht den Bundestag am 3. Mai 2011 in einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vertreten. Hintergrund des Verfahrens sind drei gegen die Europawahl 2009 gerichtete Wahlprüfungsbeschwerden u.a. von Prof. Hans Herbert von Arnim, in denen die 5-Prozent-Sperrklausel sowie das System der sog. "starren Listen" angegriffen werden. Hierzu erklärt der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl, MdB:

"Der Wahlprüfungsausschuss ist einvernehmlich, mit Ausnahme der Fraktion Die Linke, der Auffassung, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die wie für die Bundestagswahlen auch für die Europawahlen gilt, auch weiterhin notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu sichern. Sowohl im Hinblick auf die steigende Zahl der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union als auch auf die zunehmenden gesetzgeberischen Kompetenzen des Europäischen Parlaments ist es unerlässlich, einer Zersplitterung des Parlaments durch Vertreter kleiner und kleinster politischer Gruppierungen, die eine nur sehr geringe Verankerung in der deutschen Wahlbevölkerung haben, entgegenzuwirken. Diese Sicht teilen auch die ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilnehmenden deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments Elmar Brok, Klaus-Heiner Lehne und Bernhard Rapkay.

Auch das System der sog. 'starren Listen', wonach bei der Europawahl nur Parteilisten gewählt werden können, ohne die Möglichkeit der Auswahl unter den einzelnen Bewerbern, ist nach einhelliger Auffassung des Wahlprüfungsausschusses verfassungsrechtlich unbedenklich. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht seit 1957 in ständiger Rechtsprechung so entschieden. Durch die demokratischen Verfahren zur Listenaufstellung innerhalb der Parteien besteht hier kein Demokratiedefizit. Dass auch die überwältigende Mehrheit der deutschen Wahlbevölkerung das derzeit bestehende Europawahlrecht als gut und richtig akzeptiert hat, kann schon daran erkannt werden, dass gegen die letzte Europawahl bei fast 27 Millionen Wählerinnen und Wählern gerade einmal 54 Wahleinsprüche erhoben worden sind."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen