Strompreis: Härtefall- und Ausnahmeregelungen


Bundesregierung: Industrie wird vor "politikinduzierten Strompreissteigerungen" geschützt
Den sogenannten Spitzenausgleich nach dem Energiesteuergesetz würden 13.625 Unternehmen erhalten, was 2009 und 2010 zu Steuerminderinnahmen von jeweils 160 Millionen Euro geführt habe

(04.05.11) - Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft spielt bei der Umsetzung der Klimaschutzziele eine wichtige Rolle. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5437) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5159) mitteilt, würden daher stromintensive Großunternehmen durch eine Reihe von Härtefall- und Ausnahmeregelungen von “politikinduzierten Strompreissteigerungen" ausgenommen.

Nach Angaben der Bundesregierung erhalten 30.915 Unternehmen eine Energiesteuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz, die in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 320 Millionen Euro betrug. 96.220 Unternehmen würden den ermäßigten Stromsteuersatz nach dem Stromsteuergesetz in Anspruch nehmen. Die Steuermindereinnahmen würden dadurch für 2009 und 2010 jeweils 2,1 Milliarden Euro betragen.

Den sogenannten Spitzenausgleich nach dem Energiesteuergesetz würden 13.625 Unternehmen erhalten, was 2009 und 2010 zu Steuerminderinnahmen von jeweils 160 Millionen Euro geführt habe. 26.300 Unternehmen hätten von der Stromsteuerentlastung profitiert, schreibt die Bundesregierung. Die Steuermindereinnahmen hätten dadurch in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 1,8 Milliarden Euro betragen.

Auf die Frage der Fraktion nach Steuervergünstigungen wegen energieintensiver Prozesse antwortet die Bundesregierung, dass 3.451 Unternehmen eine Energiesteuerentlastung erhalten würden. Die Steuermindereinnahmen hätten für 2009 und 2010 jeweils 600 Millionen Euro betragen. Weitere 300 Millionen Euro Steuermindereinnahmen in den Jahren 2009 und 2010 seien durch die Stromsteuerentlastung nach dem Stromsteuergesetz entstanden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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