Lobby-Einfluss auf Mautgesetzänderung


Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 207/18)
Wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes




Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes und zur Änderung weiterer straßenrechtlicher Vorschriften" interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/5971) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.

Einflüsse auf Telekommunikationsgesetz
Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/5972) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 13.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen