Stand bei Strommarkt-Verhandlungen
Grenzüberschreitender Stromhandel und drohende Strompreiszonen
Mit dem "Clean Energy Package" hat die Europäische Kommission 2016 ein umfassendes energiepolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht
Um die Verhandlungen zum grenzüberschreitenden Strommarkt geht es in der Antwort (19/6096) auf eine Kleine Anfrage (19/5556) der FDP-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung, dass nach derzeitigem Verhandlungsstand auf EU-Ebene Deutschland selbst über Netzausbau und Stromzonen entscheiden kann, solange es die Regeln zum grenzüberschreitenden Stromhandel einhält. Hintergrund ist, dass Strom bisweilen über Netze im Ausland geleitet wird, um Kosten für Netzmanagement im Inland zu vermeiden. Eigentlich sind die Schnittstellen zwischen den nationalen Netzen allerdings für den Stromhandel gedacht und nicht für Umleitungen.
An manchen Interkonnektoren erreicht Deutschland den Angaben zufolge den Zielwert der Strom-Verordnung, 75 Prozent für Handelskapazitäten zur Verfügung zu stellen. Anderswo seien unlängst Mindestvorgaben vereinbart worden. Die neuen Vorgaben hätten zum Ziel, die für den Handel verfügbaren Handelskapazitäten einheitlich an allen Grenzen in Europa schrittweise bis 2025 auf mindestens 75 Prozent der technisch verfügbaren Interkonnektoren-Kapazität zu steigern, erklärt die Bundesregierung.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem "Clean Energy Package" hat die Europäische Kommission 2016 ein umfassendes energiepolitisches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dazu zählt eine Neufassung der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung, mit der der Wettbewerb auf den Stromgroßhandelsmärkten und der grenzüberschreitende Stromhandel gestärkt werden sollen. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen künftig verpflichtet werden, ein Mindestvolumen der grenzüberschreitenden Stromleitungen (Interkonnektoren) für den grenzüberschreitenden Stromhandel bereitzustellen.
Bisher dienen die Interkonnektoren oftmals einem anderen Zweck: Weil die in Deutschland zur Verfügung stehenden Übertragungsnetze in vielen Fällen nicht ausreichen, um beispielsweise den im Norden produzierten Windstrom in den Süden zu transportieren, wird der Strom über die Grenzkuppelstellen und die Netze von Nachbarländern wie Polen, Tschechien oder Österreich umgeleitet. Von dort aus wird der Strom dann wieder in den Süden Deutschlands eingeleitet. Auf diese Weise kann das Problem der Netzengpässe teilweise umgangen und hohe Kosten für Eingriffe in das Netzmanagement (Redispatch) vermieden werden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>