Organspenden und Datenschutz
Petitionsausschuss: Zahl der Organspenden in Deutschland soll erhöht werden
Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte entsprechend dem Wunsch des Versicherten
(15.11.10) - Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine Petition, in der Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Organspendezahlen in Deutschland zu erhöhen, dem Bundesgesundheitsministerium zur Erwägung zu überweisen, sowie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe schlägt der Petent verschiedene Lösungsansätze vor. Dazu zählt die Einstellung sowie Aus- und Fortbildung von Transplantationsbeauftragten, die Einrichtung eines zentralen Registers zur Verwaltung der Spendenbereitschaft, die regelmäßige Befragung der Bürger, etwa bei der Beantragung von Personaldokumenten sowie die Förderung der Lebendspende.
Laut Petitionsausschuss hat die parlamentarische Prüfung zu der Petition ergeben, dass der Einsatz von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern in Deutschland weit verbreitet ist. Einige Bundesländer hätten Krankenhäuser mit Intensivbetten gesetzlich verpflichtet, derartige Beauftragte zu bestellen. Aber auch in Ländern ohne entsprechende landesgesetzliche Vorgaben gebe es Personen mit Beauftragtenfunktion. Insofern sei diesem Anliegen bereits im Wesentlichen entsprochen, stellt der Ausschuss fest.
Hingegen gebe es derzeit kein Register für die freiwillige Dokumentation von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende. Derartige Register würden aufgrund der datenschutzrechtlichen Vorgaben und einer permanenten Aktualisierungspflicht hohe Verwaltungskosten verursachen, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit.
Daher verfolge man einen anderen Ansatz, in dem man - neben der notwendigen Aufklärungsarbeit - im Rahmen der Testphase zur elektronischen Gesundheitskarte das Konzept verfolge, dass eine Organspendeerklärung auf der Karte entsprechend dem Wunsch des Versicherten aufgenommen werde kann. Aus Sicht des Ministeriums könne so jedem Versicherten ein weiterer Anstoß gegeben werden, sich mit der Organspende auseinanderzusetzen.
Auf die vom Petenten angeregte Förderung der Lebendspende eingehend, wird auf die Tätigkeit der Lebendspendekommission verwiesen. Diese habe die Aufgabe, gutachterlich Stellung zu nehmen, ob Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Organspende nicht freiwillig erfolge oder mit dem Organ verbotener Handel getrieben werden solle. Die Tätigkeit der Lebendspendekommission habe sich grundsätzlich bewährt, urteilt das Ministerium.
Die Bundesregierung, so schreibt der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung, habe schon zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Organspendebereitschaft eingeleitet Zugleich sehe sie in ihrer Koalitionsvereinbarung "dringenden Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen".
Vor diesem Hintergrund halte der Petitionsausschuss die Überweisung der Petition für grundsätzlich geeignet, die beabsichtigten sowie die teilweise bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Organspendesituation in Deutschland zu unterstützen. (Deutscher Bundestag: ra)
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