Krebserregende Weichmachern in Kunststoffen
Union und FDP fordern niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeugen
Die in der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 festgelegten Grenzwerte seien "nicht ausreichend, um ein hohes Schutzniveau bei Kindern zu sichern"
(12.11.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf EU-Ebene niedrigere Grenzwerte für krebserregende und erbgut- oder fortpflanzungsschädigende Stoffe in Kinderspielzeug durchsetzen.
In einem Antrag (17/3424) beider Fraktionen heißt es, bei der "Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder" dürfe es "keine Kompromisse" geben. Die in der EU-Spielzeugrichtlinie von 2009 festgelegten Grenzwerte seien "nicht ausreichend, um ein hohes Schutzniveau bei Kindern zu sichern".
Besonders bei bestimmten krebserregenden Weichmachern in Kunststoffen (sogenannten "polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen", PAK), bei Schwermetallen und bei allergenen Duftstoffen seien die zulässigen Konzentrationen zu hoch angesetzt, kritisieren die Abgeordneten.
Sie fordern deshalb ein Verbot von PAK, eine bessere Kontrolle, um "die Einfuhr gefährlichen Spielzeuges nach Europa einzudämmen" sowie eine ständige deutsch-chinesische Arbeitsgruppe zur Produktsicherheit, die sich auch mit der Spielzeugsicherheit beschäftigen soll.
Ausschließlich auf Deutschland bezogene Verschärfungen lehnen die Fraktionen allerdings als "nationale Alleingänge" ab. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.