Lieferbeziehungen und Menschenrechte
Grüne wollen menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen stärken
OECD-Leitsätze zu einem wirksameren Instrument der globalen Unternehmensverantwortung ausgestalten
(04.01.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will bei der geplanten Überarbeitung der OECD-Leitsätze einen stärkeren Bezug zu den Menschenrechten erreichen. In einem Antrag (17/4196) fordert sie, dass menschenrechtliche Verpflichtungen von Unternehmen nicht mehr wie bisher im Grundsatzkapitel erwähnt, sondern in einem eigenen Kapitel konkretisiert werden sollen.
Dies solle für alle Geschäftstätigkeiten von Unternehmen, auch für Lieferbeziehungen, gelten. Zudem wollen die Abgeordneten einen Sanktionsmechanismus in den Leitsätzen verankern.
In der Begründung heißt es, trotz weit reichender Neuerungen seien in den vergangenen zehn Jahren "gravierende Schwächen" bei der Umsetzung der 1976 verabschiedeten Leitsätze deutlich geworden.
Der im Mai von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gefasste Beschluss, die Leitsätze zu überarbeiten, bietet nun nach Ansicht der Grünen-Fraktion die Chance, bestehende Schwächen zu beheben und die Leitsätze zu einem "wirksameren Instrument der globalen Unternehmensverantwortung auszugestalten".
Angesichts der eingeschränkten Effektivität freiwilliger Selbstverpflichtungen von Unternehmen halten die Abgeordneten die Entwicklung verbindlicher Regelungen zur menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung für notwendig. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).