Beschäftigte mit EU-Terrorlisten überprüfen
Zollrecht: Regierung hält Sicherheitsüberprüfungen für gerechtfertigt
Rechtliche Grundlagen und die Praxis des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator – AEO)
(07.01.11) - Unternehmen, die zollrechtliche Vereinfachungen im Zusammenhang mit Sicherheitsüberprüfungen erhalten wollen, müssen ihre Beschäftigten anhand der sogenannten EU-Terrorlisten überprüfen.
Diese Überprüfungen würden sowohl den rechtsstaatlichen Anforderungen als auch dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprechen, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/4136) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/3260). Die Fraktion hatte auf Bedenken des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gegen diese Praxis hingewiesen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im April 2005 hat die Europäische Union (EU) mit der Änderung des Zollkodex eine Vorgabe der Weltzollorganisation in europäisches Recht umgesetzt. "Ein wesentliches Element dieser Sicherheitsinitiative ist die Einführung des Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorised Economic Operator)" (www.zoll.de).
Auf dieser Grundlage können seit dem 1. Januar 2008 europäische Unternehmen diesen in drei Stufen angebotenen Status beantragen und so die damit verbundenen Vergünstigungen bei Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften erhalten.
Bei der Europäischen Kommission wird ein Verzeichnis aller Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten geführt und nach Zustimmung der Inhaber eines AEO-Zertifikats im Internet veröffentlicht.
Für die Erteilung eines solchen Zertifikats muss ein Unternehmen nachweisen,
dass es
1. zahlungsfähig ist,
2. keine Zuwiderhandlung gegen Zollvorschriften durch Geschäftsführung oder Zollverantwortliche vorliegen und
3. die Lieferkette gesichert bzw. sicher ist. Das heißt, dass nicht an Firmen oder Personen geliefert oder von Firmen und Personen importiert wird, die auf einer Antiterrorliste der Europäischen Union, der Vereinten Nationen (oder anderer Drittstaaten) stehen.
Auf dieser Grundlage hat sich ein regelrechter Markt entwickelt, auf dem automatisierte Screenings und Abgleiche der Unternehmen und ihrer Partner und den Terrorlisten angeboten werden.
Der Zoll aber besteht für die höheren Stufen des Zertifikats – AEO-S und AEO-F – auf einem flächendeckenden und systematischen Abgleich der Mitarbeiter- und Bewerberdaten mit den Listen verdächtiger Personen nach den EG-Antiterrorverordnungen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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