Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland


Regierung für Freizügigkeit bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in der EU
Haltung der Deutschen Bundesregierung bei den Verhandlungen des Europäischen Rates über eine Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung


(07.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung dafür ein, dass Patienten im Rahmen des Freizügigkeitsrechts grundsätzlich berechtigt sein sollen, Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.

Anreize zur Nutzung solcher Angebote sollten hingegen nicht gesetzt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4113) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3792) zur Haltung der Regierung bei den Verhandlungen des Europäischen Rates über eine Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

Weiter heißt es, die Bundesregierung unterstütze den Vorschlag, dass die Richtlinie nicht im Ergebnis darauf hinauslaufen dürfe, Patienten zur Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zu ermutigen.

Die Regierung betont, sie setze sich dafür ein, dass national getroffene ethische Wertentscheidungen, etwa im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, "uneingeschränkt beachtet werden müssen".

So sollten EU-Staaten gehalten sein, "nur die Kosten für solche Behandlungen zu übernehmen, die im inländischen Leistungskatalog vorgesehen sind". Ferner solle der Zugang zu den Transplantationsprogrammen und die Zuteilung von Spenderorganen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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