Strom aus erneuerbaren Energien
Förderung erneuerbarer Energien: Bundesrat fordert Vereinfachungen für Immobilienbesitzer
Hintergrund: EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
(10.01.11) - Der Deutsche Bundesrat hat in einer Stellungnahme die Deutsche Bundesregierung aufgefordert, eine Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude herbeizuführen.
Die Länderkammer mahnt außerdem an, dass diese zudem je nach Eigentümer oder Nutzer unterschiedlich ausgestaltet seien. Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag in einer Unterrichtung (17/4233) nicht zu, da die technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten seien.
Hintergrund der Drucksache war ein Gesetzesentwurf (17/3629) der Regierung, um eine EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umzusetzen. Danach müssen im Jahr 2020 mindestens 18 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden durch das geplante Gesetz an die EU-Richtline angepasst.
Die EU-Richtlinie verpflichtet Deutschland dazu, ein elektronisches Register einzuführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Auch müssen laut Bundesregierung öffentliche Gebäude ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen.
Nach Berechnung der Bundesregierung entstehen durch die Umrüstung öffentlicher Gebäude bei Bund, Ländern und Gemeinden jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro. Zugleich würden aber Kosten für fossile Brennstoffe in Höhe von etwa 12 Millionen eingespart. Durch die Herkunftsnachweisverordnung sowie eine veränderte Informationspflicht sollen jährliche Mehrkosten in Höhe von etwa 3,6 Millionen Euro für die Wirtschaft entstehen. (Deutscher Bundesrat: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.