Mehrfachkonzessionen von Spielhallen


Antrag: Keine Spielhallen in der Nähe von Schulen
Gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen auf Länder- und kommunaler Ebene im Rahmen der Baunutzungsverordnung notwendig


(11.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll die Baunutzungsverordnung so ändern, dass Spielhallen zukünftig als eigenständige Kategorien geführt werden und außerhalb von Gewerbegebieten nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein sollen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/4201).

Weiter soll die Erteilung von Mehrfachkonzessionen von Spielhallen zukünftig unmöglich gemacht werden und die Bundesländer sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Spielhallen in Nachbarschaft zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen nicht mehr genehmigungsfähig sind, fordert die Fraktion.

Die Zahl der Spielhallen hat in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen, heißt es zur Begründung. Seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 seien die erteilten Spielhallenkonzessionen um rund 20 Prozent angestiegen und die Zahl der aufgestellten Geräte habe sich um fast 50 Prozent vermehrt. Gleichzeitig habe die Zahl der Spielerinnen und Spieler mit Spielsucht in Behandlung ebenfalls stark zugenommen, schreiben die Abgeordneten weiter.

Zudem würden viele Kommunen bereits seit längerem die zunehmende Ausbreitung von Spielhallen in Städten und Gemeinden beklagen. Wegen der bestehenden Rechtslage müssten sie aber weitere Spielhallen genehmigen. Daher seien gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen auf Länder- und kommunaler Ebene im Rahmen der Baunutzungsverordnung notwendig. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen