Normzahlen für den Einsatz von Pflegepersonal


Mindestpersonalbemessung in Krankenhäusern unter Experten umstritten
Aber: Zwischen 1999 und 2009 seien mehr als 10.000 Vollzeitstellen im Pflegebereich abgebaut worden


(09.07.13) - Die Personalausstattung im Pflegebereich stellt sich in einigen deutschen Kliniken als problematisch dar. Dies wurde in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses deutlich. Ob eine Mindestpersonalbemessung dabei aber Abhilfe schaffen kann, ist unter Experten höchst strittig. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/12095) zu einer gesetzlichen Mindestpersonalbemessung.

So sagte Wulf-Dietrich Leber für den GKV-Spitzenverband, er sei "skeptisch" gegenüber einer Lösung des Problems mit "groben Ziffern". Mehr Pflegekräfte in einem Krankenhaus würden nicht automatisch mehr Pflege am Patienten bedeuten, häufig seien strukturelle Veränderungen - etwa in der Ausstattung der Häuser mit Fahrstühlen - sinnvoller. Dennoch sei eine "unterbesetzte Nachtschicht" genauso gefährlich wie mangelnde Hygiene. Grundsätzlich sei aber eine Mindestpersonalbemessung "nicht vereinbar" mit dem geltenden Fallpauschalensystem.

Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, sagte, es sei "unbestritten", dass es in deutschen Krankenhäusern hohe Anforderungen an das Pflegepersonal gebe; die Arbeitsbelastung sei hoch. Normzahlen für den Einsatz von Pflegepersonal passten aber nicht in das System, das jetzige Vergütungssystem würde dem widersprechen. Zudem sei eine genaue Erfassung des Pflegebedarfs nicht möglich, da in Krankenhäusern ärztliche und pflegerische Leistungen in unterschiedlicher Weise zusammenwirken würden. Grundsätzlich seien Träger und Geschäftsführer der Kliniken dafür verantwortlich, für eine sachgerechte Personalausstattung zu sorgen - und es gebe "keine Anhaltspunkte" dafür, dass sie dies nicht täten.

Für den Bundesverband Deutscher Privatkliniken sagte Thomas Bublitz, es sei problematisch, wie in dem Antrag gefordert, Kliniken zur Einstellung von Personal zu verpflichten und sie zu sanktionieren, wenn sie dies nicht täten. Beides könne Kliniken "an den Rand des finanziellen Ruins" treiben. Man könne dagegen davon ausgehen, dass Patienten nicht in Kliniken "mit unhaltbaren Pflegezuständen" gehen würden; dies würde sich herumsprechen.

Die Dienstleistungsgewerkschaft und der Deutsche Pflegerat dagegen plädierten klar für eine gesetzliche Mindestpersonalbemessung. Auch Marco Frank führte für den DGB aus, zwischen 1999 und 2009 seien mehr als 10.000 Vollzeitstellen im Pflegebereich abgebaut worden, dies entspreche 28 Prozent weniger Pflegepersonal. Es gebe eine "massive Unterdeckung", die auf dem Rücken von Angestellten und Patienten ausgetragen werde: Das Pflegepersonal sei unter Zeitdruck und könne häufig den Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.

Auch Peter Tackenberg vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe unterstrich, aus zahlreichen Umfragen und Studien ergebe sich ein zum Teil "erschreckender Befund" der Unzufriedenheit vieler Pflegekräfte. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen