Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit


SPD-Fraktion fordert Netzneutralität: Sie soll als Regulierungsziel im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich geregelt werden
Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen

(09.07.13) - Der Charakter des Internets als freies und offenes Medium soll gestärkt werden. Daher sollen die Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich geregelt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/13892). Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gewährleistung der Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich zu regeln. Grundsätzlich müssten alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden. Kein Datenpaket dürfe wegen Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden.

Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen. Eine Studie habe ergeben, dass Verträge mit möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten beworben würden, die in der Wirklichkeit deutlich unterschritten würden.

Daher sollten die Diensteanbieter zu transparenten Informationen über die Qualität ihrer Dienste verpflichtet werden. Darüber hinaus sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion gesetzlich verpflichtet werden, den Verbrauchern zwingend eine bestimmte Anschlussgeschwindigkeit vertraglich zusichern zu müssen. Werde diese Geschwindigkeit wiederholt nicht eingehalten, sollen die Kunden ein Sonderkündigungsrecht erhalten.

Auch das schnelle Internet müsse flächendeckend verwirklicht werden. "Es darf nicht sein, dass viele Menschen in ländlichen Regionen von der Teilhabe am technologischen fortschritt abgehängt werden", schreibt die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

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