Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit
SPD-Fraktion fordert Netzneutralität: Sie soll als Regulierungsziel im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich geregelt werden
Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen
(09.07.13) - Der Charakter des Internets als freies und offenes Medium soll gestärkt werden. Daher sollen die Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich geregelt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/13892). Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Gewährleistung der Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz (TKG) verbindlich zu regeln. Grundsätzlich müssten alle Datenpakete im Internet gleich behandelt werden. Kein Datenpaket dürfe wegen Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel diskriminiert werden.
Außerdem verlangt die SPD-Fraktion die Sicherung von Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen. Eine Studie habe ergeben, dass Verträge mit möglichen Übertragungsgeschwindigkeiten beworben würden, die in der Wirklichkeit deutlich unterschritten würden.
Daher sollten die Diensteanbieter zu transparenten Informationen über die Qualität ihrer Dienste verpflichtet werden. Darüber hinaus sollen die Anbieter nach den Vorstellungen der SPD-Fraktion gesetzlich verpflichtet werden, den Verbrauchern zwingend eine bestimmte Anschlussgeschwindigkeit vertraglich zusichern zu müssen. Werde diese Geschwindigkeit wiederholt nicht eingehalten, sollen die Kunden ein Sonderkündigungsrecht erhalten.
Auch das schnelle Internet müsse flächendeckend verwirklicht werden. "Es darf nicht sein, dass viele Menschen in ländlichen Regionen von der Teilhabe am technologischen fortschritt abgehängt werden", schreibt die SPD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.