Kündigung & Verletzung des Vertrauensverhältnisses


Opposition scheitert mit Vorstößen für höheren Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten
Abmahnungspflicht und das Verbot von Verdachtskündigungen sei "nicht sinnvoll", hieß es bei der CDU/CSU-Fraktion

(23.12.10) - Im Ausschuss für Arbeit und Soziales sind die drei Oppositionsfraktionen mit parlamentarischen Initiativen für einen höheren Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten gescheitert. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten gegen zwei Gesetzentwürfe der Fraktion der SPD (17/648) und der Linksfraktion (17/649) sowie gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1986).

Die Oppositionsfraktionen wollten die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich verengen. Bei Delikten mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden soll beim ersten Mal in der Regel nur eine Abmahnung ausgesprochen werden, fordern SPD, Linksfraktion und Die Grünen.

Die Linksfraktion hatte darüber hinaus gefordert, dass Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen werden sollen.

Eine Abmahnungspflicht und das Verbot von Verdachtskündigungen sei "nicht sinnvoll", hieß es bei der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgrenzung, was eine Bagatelle sei und was nicht, sei schwierig. Es ginge um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses würde auch durch derartige Delikte torpediert. Die Konsequenz einer Verletzung des Vertrauensverhältnisses könne nur die fristlose Kündigung sein.

Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion. "Das Vertrauensverhältnis ist für mich die Grundlage des Arbeitsverhältnisses", hieß es dort. Im Übrigen könne man mit der Rechtsprechung in diesem Bereich gut leben, eine Reform sei nicht notwendig.

Die SPD-Fraktion bemerkte, dass sich infolge der gesetzlichen Initiativen der Opposition die Rechtssprechung bereits verändert habe. Wenn sich diese "so einschleift, könne wir in hohem Maße zufrieden sein", hieß es dort.

Die Grünen-Fraktion betonte, dass es bei den so genannten Bagatelldelikten um Bagatellbeträge für die Arbeitgeber gehe, bei der Kündigung aber um die Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Häufig würden die Kündigungen in derartigen Fällen auch missbraucht, um unliebsame Beschäftigte loszuwerden oder Personal abzubauen.

Die Linksfraktion bekräftige, dass dringend definiert werden müsse, was eine Bagatelle sei und was nicht. Verdachtskündigungen dürften nicht möglich sein, denn wer einmal aus dem Betrieb raus sei, der habe in der Regel keine Chance, wieder hereinzukommen. (Deutscher Bundestag: ra)



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