EEG-Umlage und Strompreise


EEG-Umlage steigt ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde: Bundesnetzagentur-Präsident kritisiert steigende Strompreise
Nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden


(22.12.10) - Nach Ansicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die steigenden Strompreise nicht hauptsächlich auf steigende Umlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen. Das sagte Kurth in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

In der Sitzung wurden mehrere Gutachten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission beraten, die sich unter anderem mit Wettbewerb auf den Märkten für Strom, Wasser, Telekommunikation und Post befassten (17/2600, 17/285, 17/2567, 16/13939, 17/286, 16/14060, 17/1686). Diese wurden ebenso zur Kenntnis genommen wie mehrere EU-Dokumente, darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit.

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sagte, dass die EEG-Umlage ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,5 Cent je Kilowattstunde steigen würde. Trotzdem sei es nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden. Durch die steigende Menge an erneuerbarer Energie würden die Strompreise bei langfristigen Lieferverträgen sinken.

So hätten die Preise an der Strombörse im Jahr 2010 zwischen 5 und 7 Cent je Kilowattstunde betragen. 2008 hätten diese Preise in der Spitze bei 13 Cent je Kilowattstunde gelegen. Deshalb sieht Kurth bei den Energieversorgern eine ausreichende Marge, um die Strompreise trotz Erhöhung der EEG-Umlage stabil zu halten. Aber auch die Verbraucher könnten durch einen Vertrags- oder Versorgerwechsel für billigere Strompreise sorgen.

In der Sitzung stellte auch Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, das zweijährlich erscheinende Gutachten des Beratungsgremiums vor. Im 18. Hauptgutachten der Monopolkommission für die Jahre 2008 und 2009 (17/2600) hatte sich das Gremium unter anderem mit Regulierung und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, bei Apotheken, bei der gesetzlichen Krankenversicherung und auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt.

Hinsichtlich der Einführung von Mindestlöhnen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass diese die Entfaltung des Wettbewerbs in bestimmten Fällen verhindern könnten, berichtete der Kommissionsvorsitzende. Als Beispiel führte Haucap die Einführung von seiner Ansicht nach "überhöhten" Mindestlöhnen im Postsektor an. (Deutscher Bundestag: ra)


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