Digitalisierung von Kulturgütern


Linke fordert 30 Millionen Euro für Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek
Überarbeitet werden müssen nach der Forderung der Fraktion auch die Regelungen im Urheberrechtsgesetz

(29.06.11) - Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, für den Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek gemeinsam mit den Bundesländern ein Förderprogramm von mindestens 30 Millionen Euro jährlich einzurichten und dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit dem Programm soll die Einrichtung der technischen Infrastruktur und die Digitalisierung von Kulturgütern finanziert werden.

In ihrem Antrag (17/6096) verlangt die Linksfraktion zudem von der Regierung, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen einen Fahrplan zur Digitalisierung des kulturellen Erbes zu entwickeln. In den kommenden zehn Jahren sollten mindestens fünf Millionen der in den 30.000 Bibliotheken verfügbaren Werke digitalisiert werden. Überarbeitet werden müssen nach der Forderung der Fraktion auch die Regelungen im Urheberrechtsgesetz zum Umgang mit vergriffenen und verwaisten Werken, um für die Bibliotheken, Archive und andere Kultureinrichtungen Rechtssicherheit zu schaffen.

Nach Ansicht der Linksfraktion hinken die öffentlichen Angebote an digitalisierten Kulturgütern denen privater Initiativen deutlich hinterher. So habe der Google-Konzern seit dem Jahr 2006 bereits 15 Millionen Bücher digitalisiert. Die Europäische Digitale Bibliothek "Europeana" als öffentlich finanziertes Angebot biete lediglich zu zehn Millionen Objekten, darunter nur 1,2 Millionen Büchern, Zugang. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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