Stärkung der Betroffenenrechte geboten
Innenausschuss dringt auf weitere Datenschutz-Anstrengungen an
Eine Profilbildung, die ein besonderes Gefährdungspotenzial in sich berge, sei nur zulässig, wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat
(07.12.10) - Der Innenausschuss des Bundestages macht sich für weitere Anstrengungen beim Datenschutz stark. Einstimmig verabschiedete der Ausschuss einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag, dem zufolge die Deutsche Bundesregierung unter anderem prüfen soll, wie der Datenschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen durch gesetzliche Vorgaben verbessert werden kann.
Man sehe mit Sorge, wie es die Vielzahl der Datenverarbeitungen und das "unaufhörliche Anwachsen" von Datenbeständen den Bürgern "immer schwerer macht, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich auszuüben", heißt es in dem 16 Punkte umfassenden Papier. Eine Stärkung der Betroffenenrechte sei deswegen dringend geboten.
Eine Profilbildung, die ein besonderes Gefährdungspotenzial in sich berge, sei nur zulässig, wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat. Auch müsse die Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen wieder zur Ausnahme werden.
Die verantwortlichen Stellen müssen dem Antrag zufolge grundsätzlich zu einer umfassenden Information der Betroffenen verpflichtet werden. Außerdem müssten die Rechte auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch "in ihrer Ausübung und Durchsetzung bürgerfreundlicher werden und auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein".
Für wirkungsvollen Datenschutz insbesondere im Internet sei es unerlässlich, dass auch die Betroffenen selbst verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen, heißt es in der Vorlage weiter. Hierfür fehle es aber noch immer an der "erforderlichen Sensibilität für mögliche Gefahren und an Wissen darüber, welche Maßnahmen des Selbstschutzes möglich und sinnvoll sind". Aufklärung und entsprechendes technisches Know-how seien deswegen wichtige datenschutzpolitische Ziele. Diesen Aufgaben solle sich die Bundesregierung verstärkt widmen.
Zudem wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass staatliche Stellen zunehmend die ihnen eingeräumte Befugnis nutzten, sich im Kontenabrufverfahren über die von Bürger eingerichteten Konten zu informieren. Hierbei handele es sich um Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, bei denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, "schnellstmöglich den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse der stetigen Ausweitung der Abfragen durch wirksame Maßnahmen zu begegnen".
Die CDU/CSU-Fraktion verwies in der Sitzung auf die Notwendigkeit, dass die Bürger selbst verantwortlich mit ihren Daten umgehen. Zugleich betonte sie, dass sich Datenschutz zu einem "Top-Thema" entwickelt habe.
Die SPD-Fraktion forderte, beim Beschäftigtendatenschutz voranzukommen, und plädierte dafür, dem Datenschutz in der Privatwirtschaft sowie der Frage der Datensicherheit mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Die FDP-Fraktion wertete den Datenschutz als eine "Dauerbaustelle".
Die Fraktion Die Linke mahnte, man müsse darauf achten, dass die gemeinsam erhobenen Forderungen auch umgesetzt werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Bundesdatenschutz sei veraltet und werde den Herausforderungen nicht gerecht.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, der den Entschließungsantrag als Unterstützung seiner Arbeit wertete, sah Handlungsbedarf unter anderem bei Sicherheitsgesetzen, die evaluiert werden müssten. (Deutscher Bundestag: ra)
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