Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums


Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zu Hartz IV zurück
Zustimmung jedoch bei Übernahme der Fahrtkosten für Schüler


(07.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung weist zahlreiche Forderungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder zurück. In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Hartz-IV-Gesetzentwurf (17/3958), die in Form einer Unterrichtung (17/3982) vorliegt, greift die Regierung zudem zahlreiche Kritikpunkte auf, die derzeit von der Opposition geäußert werden.

Der Gesetzgeber habe bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums einen normativen Gestaltungsspielraum, betont die Regierung. Zu der von der Opposition geäußerten Kritik an der Wahl der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte heißt es, entscheidend sei dabei, dass es keinen dauerhaft nach objektiven Kriterien festlegbaren und damit auch keinen allgemeingültigen Maßstab für die Wahl der Referenzgruppe als Datenbasis für die Regelbedarfsermittlung gebe.

Der Gesetzgeber habe auch an dieser Stelle einen Gestaltungsspielraum. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 betont, schreibt die Regierung.

Bei der Auswahl der Referenzgruppe vermeide der Gesetzgeber Zirkelschlüsse, heißt es weiter. Dies geschehe etwa durch die Herausrechnung aller Haushalte, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus staatlichen Leistungen bestreiten.

Der Gesetzentwurf verzichte auf eine weitergehende Korrektur der Referenzgruppe um Personen beziehungsweise Haushalte, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen beantragt haben, schreibt die Regierung. Denn es gibt keine empirischen Hinweise darauf, dass es in nennenswertem Umfang Personen gebe, die einen Anspruch auf Leistungen nicht geltend machen. "Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe im Ganzen wird dadurch nicht berührt", heißt es weiter.

Zahlreiche Forderungen und Änderungswünsche des Bundesrates lehnt die Regierung laut Unterrichtung ab: Etwa, dass die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für bedürftige Frauen übernommen werden sollten, dass das Verwaltungskostenbudget des Bundes erhöht und das Budgets generell anders aufgeteilt werden müsse oder die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher durch eine Sonderanpassung erhöht werden solle.

Dagegen befürwortet die Regierung den Vorschlag, dass Fahrkosten für Schüler, deren Bedarf die durchschnittlich auf die jeweilige Altersgruppe entfallenden Beförderungskosten übersteigt, übernommen werden sollten. Allerdings sei zu prüfen, ob die konkreten formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs ausreichten und welche Folgeänderungen sie in anderen Gesetzen nach sich zögen, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen