Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums


Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zu Hartz IV zurück
Zustimmung jedoch bei Übernahme der Fahrtkosten für Schüler


(07.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung weist zahlreiche Forderungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder zurück. In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Hartz-IV-Gesetzentwurf (17/3958), die in Form einer Unterrichtung (17/3982) vorliegt, greift die Regierung zudem zahlreiche Kritikpunkte auf, die derzeit von der Opposition geäußert werden.

Der Gesetzgeber habe bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums einen normativen Gestaltungsspielraum, betont die Regierung. Zu der von der Opposition geäußerten Kritik an der Wahl der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte heißt es, entscheidend sei dabei, dass es keinen dauerhaft nach objektiven Kriterien festlegbaren und damit auch keinen allgemeingültigen Maßstab für die Wahl der Referenzgruppe als Datenbasis für die Regelbedarfsermittlung gebe.

Der Gesetzgeber habe auch an dieser Stelle einen Gestaltungsspielraum. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 betont, schreibt die Regierung.

Bei der Auswahl der Referenzgruppe vermeide der Gesetzgeber Zirkelschlüsse, heißt es weiter. Dies geschehe etwa durch die Herausrechnung aller Haushalte, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus staatlichen Leistungen bestreiten.

Der Gesetzentwurf verzichte auf eine weitergehende Korrektur der Referenzgruppe um Personen beziehungsweise Haushalte, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen beantragt haben, schreibt die Regierung. Denn es gibt keine empirischen Hinweise darauf, dass es in nennenswertem Umfang Personen gebe, die einen Anspruch auf Leistungen nicht geltend machen. "Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe im Ganzen wird dadurch nicht berührt", heißt es weiter.

Zahlreiche Forderungen und Änderungswünsche des Bundesrates lehnt die Regierung laut Unterrichtung ab: Etwa, dass die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für bedürftige Frauen übernommen werden sollten, dass das Verwaltungskostenbudget des Bundes erhöht und das Budgets generell anders aufgeteilt werden müsse oder die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher durch eine Sonderanpassung erhöht werden solle.

Dagegen befürwortet die Regierung den Vorschlag, dass Fahrkosten für Schüler, deren Bedarf die durchschnittlich auf die jeweilige Altersgruppe entfallenden Beförderungskosten übersteigt, übernommen werden sollten. Allerdings sei zu prüfen, ob die konkreten formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs ausreichten und welche Folgeänderungen sie in anderen Gesetzen nach sich zögen, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen