Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums
Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zu Hartz IV zurück
Zustimmung jedoch bei Übernahme der Fahrtkosten für Schüler
(07.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung weist zahlreiche Forderungen des Bundesrates im Zusammenhang mit den geplanten Hartz-IV-Regelsätzen und dem Bildungspaket für Kinder zurück. In ihrer Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Hartz-IV-Gesetzentwurf (17/3958), die in Form einer Unterrichtung (17/3982) vorliegt, greift die Regierung zudem zahlreiche Kritikpunkte auf, die derzeit von der Opposition geäußert werden.
Der Gesetzgeber habe bei der Bestimmung des Umfangs der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums einen normativen Gestaltungsspielraum, betont die Regierung. Zu der von der Opposition geäußerten Kritik an der Wahl der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte heißt es, entscheidend sei dabei, dass es keinen dauerhaft nach objektiven Kriterien festlegbaren und damit auch keinen allgemeingültigen Maßstab für die Wahl der Referenzgruppe als Datenbasis für die Regelbedarfsermittlung gebe.
Der Gesetzgeber habe auch an dieser Stelle einen Gestaltungsspielraum. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 betont, schreibt die Regierung.
Bei der Auswahl der Referenzgruppe vermeide der Gesetzgeber Zirkelschlüsse, heißt es weiter. Dies geschehe etwa durch die Herausrechnung aller Haushalte, die ihren Lebensunterhalt ausschließlich aus staatlichen Leistungen bestreiten.
Der Gesetzentwurf verzichte auf eine weitergehende Korrektur der Referenzgruppe um Personen beziehungsweise Haushalte, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen beantragt haben, schreibt die Regierung. Denn es gibt keine empirischen Hinweise darauf, dass es in nennenswertem Umfang Personen gebe, die einen Anspruch auf Leistungen nicht geltend machen. "Die Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Regelbedarfe im Ganzen wird dadurch nicht berührt", heißt es weiter.
Zahlreiche Forderungen und Änderungswünsche des Bundesrates lehnt die Regierung laut Unterrichtung ab: Etwa, dass die Kosten für ärztlich verordnete empfängnisverhütende Mittel für bedürftige Frauen übernommen werden sollten, dass das Verwaltungskostenbudget des Bundes erhöht und das Budgets generell anders aufgeteilt werden müsse oder die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Bezieher durch eine Sonderanpassung erhöht werden solle.
Dagegen befürwortet die Regierung den Vorschlag, dass Fahrkosten für Schüler, deren Bedarf die durchschnittlich auf die jeweilige Altersgruppe entfallenden Beförderungskosten übersteigt, übernommen werden sollten. Allerdings sei zu prüfen, ob die konkreten formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs ausreichten und welche Folgeänderungen sie in anderen Gesetzen nach sich zögen, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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