Erhöhung des Kreditvolumens


Regierung: Bundestagsbeschluss zur Erhöhung des Rettungsschirms erforderlich
Kreditvolumens des ESFS soll auf 440 Milliarden Euro erhöht werden


(22.03.11) - Bei einer Erhöhung des Kreditvolumens des Europäischen Rettungsschirms ESFS (European Financial Stability Facility) wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt. Dies versicherte der Vertreter der Bundesregierung im Finanzausschuss am Mittwoch. Dies gelte ebenso für den Fall der Einführung eines neuen und dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem völkerrechtlichen Vertrag. Der ESM soll den ESFS ab Juli 2013 ablösen.

Nach Angaben der Bundesregierung ist noch nicht entschieden, wie die Erhöhung des derzeit real bei 250 Milliarden Euro liegenden Kreditvolumens des ESFS auf 440 Milliarden Euro erfolgen soll. Auch der an der Sitzung teilnehmende CEO (Chief Executive Officer) des ESFS, Klaus Regling, wies darauf hin, dass diese Entscheidung noch ausstehe. Er halte eine Ausweitung der Garantien für möglich.

Regling erklärte, der ESFS funktioniere wie dies geplant worden sei. Die erste Anleihe sei neunfach überzeichnet gewesen. Dies sei ein Rekord gewesen. Die Existenz des ESFS habe zur Marktberuhigung beigetragen. Die Krise sei aber noch nicht vorbei, stellte Regling fest. Er appellierte an die Euroländer, ihre Hausaufgaben zu machen und die vereinbarte Haushaltskonsolidierung durchzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen