Erhöhung des Kreditvolumens
Regierung: Bundestagsbeschluss zur Erhöhung des Rettungsschirms erforderlich
Kreditvolumens des ESFS soll auf 440 Milliarden Euro erhöht werden
(22.03.11) - Bei einer Erhöhung des Kreditvolumens des Europäischen Rettungsschirms ESFS (European Financial Stability Facility) wird die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt. Dies versicherte der Vertreter der Bundesregierung im Finanzausschuss am Mittwoch. Dies gelte ebenso für den Fall der Einführung eines neuen und dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem völkerrechtlichen Vertrag. Der ESM soll den ESFS ab Juli 2013 ablösen.
Nach Angaben der Bundesregierung ist noch nicht entschieden, wie die Erhöhung des derzeit real bei 250 Milliarden Euro liegenden Kreditvolumens des ESFS auf 440 Milliarden Euro erfolgen soll. Auch der an der Sitzung teilnehmende CEO (Chief Executive Officer) des ESFS, Klaus Regling, wies darauf hin, dass diese Entscheidung noch ausstehe. Er halte eine Ausweitung der Garantien für möglich.
Regling erklärte, der ESFS funktioniere wie dies geplant worden sei. Die erste Anleihe sei neunfach überzeichnet gewesen. Dies sei ein Rekord gewesen. Die Existenz des ESFS habe zur Marktberuhigung beigetragen. Die Krise sei aber noch nicht vorbei, stellte Regling fest. Er appellierte an die Euroländer, ihre Hausaufgaben zu machen und die vereinbarte Haushaltskonsolidierung durchzuführen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.