Stresstest für Stuttgart 21
Grüne wollen, dass die Deutsche Bahn AG einen Stresstest für die Leistungsfähigkeit des Bahnprojekts Stuttgart 21 durchführen soll
Durchführung des Stresstests sei Zwischenergebnis und zeitlich nachgelagerte Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens zu Stuttgart 21
(22.03.11) - Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll einen transparenten Stresstest für die Leistungsfähigkeit des Bahnprojekts Stuttgart 21 durchführen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/5041). Die deutsche Bundesregierung soll daher als Eigentümer der DB AG dafür Sorge tragen, dass ein Steuerungsgremium für den Stresstest eingerichtet wird, in dem Vertreter des Aktionsbündnisses vertreten sind und dass die Federführung bei der Durchführung des Stresstests durch einen unabhängigen externen Gutachter erfolgt.
Die Durchführung des Stresstests ist Zwischenergebnis und zeitlich nachgelagerte Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens zu Stuttgart 21, schreibt die Fraktion zur Begründung.
Bisher hätte zentrale Entscheidungsgrundlagen für eine eventuelle Erweiterung der Kapazitäten des Projekts Stuttgart 21 in der Kürze des Schlichtungsverfahrens nicht abschließend geklärt werden können. Der Stresstest müsse daher den gleichen Kriterien wie die Schichtung selbst folgen: Transparenz und Dialog in Augenhöhe, heißt es im Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).