Erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden
Für weitere vier Jahre: Innenausschuss gibt grünes Licht für Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze
Nachrichtendienste des Bundes sollen Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können
(03.11.11) - Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Verlängerung der sogenannten Anti-Terror-Gesetze frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD-Fraktion verabschiedete das Gremium einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6925) in modifizierter Fassung.
Mit dem Gesetz sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bis zum 10. Januar 2012 befristet. Dem Entwurf zufolge sollen einige Regelungen künftig entfallen und die übrigen nach dem TBEG befristeten "Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben", weitere vier Jahre erhalten bleiben.
Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver gestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Außerdem soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden.
Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP verabschiedete der Ausschuss zwei von der schwarz-gelben Koalition eingebrachte Änderungsanträge. Während es sich in dem einen Fall um rein redaktionelle Korrekturen handelt, zielt der zweite Änderungsantrag darauf ab, die aus "Auskunftsbefugnissen resultierenden Mitteilungspflichten sowie als möglich zu vereinheitlichen". Laut Begründung soll unter anderem "vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Bereich der Teledienste sowie der besonderen Qualität einer Anfrage an Telediensteanbieter im Rahmen eines Terrorverdachts durch einen Nachrichtendienst (...) auch für die Auskunft über Bestandsdaten eine Mitteilungspflicht eingeführt werden".
Wie die CDU/CSU-Fraktion erläuterte, ergaben sich bei der Sachverständigen-Anhörung zu dem Gesetzentwurf Hinweise, die Mitteilungspflichten zu erweitern. Man verabschiede nun ein Gesetz, mit dem wichtige Befugnisse der Sicherheitsbehörden erhalten bleiben.
Die FDP-Fraktion betonte, man habe das Gesetz auch nach der Anhörung verbessert. Sie sei stolz, daran mitgewirkt zu haben.
Die SPD-Fraktion zeigte sich "insgesamt mit diesem Gesetz zufrieden". Nicht berücksichtigt sei indes die Vorratsdatenspeicherung, weshalb "eine wichtige Sache fehlt".
Die Fraktion Die Linke bemängelte, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei nicht evaluiert worden. Auch würden die Befugnisse der Nachrichtendienste mit dem Gesetz erweitert.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bewertete die Evaluierung als mangelhaft. Man wisse nicht, ob die Verlängerung der Befugnisse der Nachrichtendienste verhältnismäßig sei. (Deutscher Bundestag: ra)
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