Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen
Diskriminierung wegen Alters? - Opposition scheitert mit Gesetzentwürfen zum erweiterten Kündigungsschutz
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
(03.11.11) - Mit den Stimmen der Koalition hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/775) und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/657) abgelehnt, mit denen die Fraktionen den Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen erweitern wollen. Über die Vorlagen wurden ohne Beratung abgestimmt, die Opposition stimmte in beiden Fällen geschlossen für die Entwürfe.
Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Gesetzentwurf, Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Sie verlangen dazu die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der die Anrechnung unmöglich macht.
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am 19. Januar im Fall eines Essener Angestellten auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden hatte, "dass die bisherige deutsche Regelung (…) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist". Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters, schreibt die SPD über die Argumentation des Gerichts.
Auch die Grünen verlangen in ihrem Entwurf die Streichung der entsprechenden Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie beziehen sich ebenfalls auf das Urteil des EuGH vom 19. Januar. (Deutscher Bundestag: ra)
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