Finanzminister will Compliance-Regeln bündeln
Compliance-Regeln beim Bundesministerium der Finanzen
Nichts mit dem Wirecard-Skandal zu tun: Bundesfinanzministerium wird ein eigenes Compliance-Referat eingerichtet
Im Bundesfinanzministerium wird ein eigenes Compliance-Referat eingerichtet. Die teilte die Bundesregierung in Beantwortung (19/23737) einer Kleinen Anfrage (19/23331) der FDP-Fraktion mit, die sich auf einen entsprechenden Pressebericht bezogen hatte. Die Vorbereitungen liefen "schon seit geraumer Zeit" und hätten nichts mit dem Wirecard-Skandal zu tun, heißt es in der Antwort.
Auch treffe nicht zu, dass erstmals Compliance-Regeln für den privaten Handel von Bediensteten des Bundesministeriums der Finanzen mit Finanzinstrumenten eingeführt würden. Die Regierung führt eine Reihe bestehender Maßnahmen zur Insider-Compliance auf und schreibt weiter, aktuell würden "zur Verbesserung von Transparenz und Vermeidung des bloßen Anscheins von Interessenkonflikten ergänzende Regelungen für private Finanzgeschäfte der Beschäftigten erarbeitet".
Vorbemerkung der Fragesteller
Die "WirtschaftsWoche" berichtete am 11. September 2020 ("Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht nötig?"), ihre Umfrage habe ergeben, dass in den Bundesministerien kaum bzw. keine spezielle Compliance-Regeln wie etwa bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für den Handel mit Finanzinstrumenten von Bediensteten gebe. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), dessen Abteilung VII etwa für Finanzmarktpolitik zuständig ist, verfüge über keine spezielle Compliance-Stabsstelle wie die BaFin.
Noch strenger geht die Deutsche Bundesbank vor, wonach viele Mitarbeiter, die über Insiderwissen verfügten, nicht handeln dürften. Referate der Abteilung VII des Bundesministeriums der Finanzen (Organigramm Mai 2020) sind z. B. für Digitale Finanztechnologien, Zahlungsverkehr (Referat VII A 3) Grundsätze nationaler und europäischer Finanzregulierung (Referat VII A 1), Investmentfonds (Referat VII B 2), Regulierungswesen Bankenfragen (Referat VII B 3), Versicherungswesen (Referat VII B 4), Börsen- und Wertpapierwesen (Referat VII B 5), Staatsanleihenmärkte (Referat VII C 2) usw.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 01.02.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Internationale Standards und Normen
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