Für ein Ende des Lohndumpings in der EU
Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU fair gestalten und Ausbeutung stoppen
Auf nationaler Ebene müssten die Entsenderichtlinie in einem ergänzten Arbeitnehmer-Entsendegesetz umfassend umgesetzt werden
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU neu zu regeln und dadurch Ausbeutung zu stoppen. In einem Antrag (19/24433) führt sie aus, dass es zwar gesetzlich geregelt sei, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land arbeiten, bei den Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuervorteilen genauso behandelt werden müssen wie die Staatsangehörigen des Aufnahmelandes. Bei der Umsetzung gebe es jedoch zu viele Defizite und es komme häufig zu Lohndumping und Arbeitsausbeutung, kritisieren die Grünen.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, einen neuen EU-Rechtsakt zur Sicherstellung der verschuldensunabhängigen und gesamtschuldnerischen Generalunternehmerhaftung für Lohn und Sozialversicherungsbeiträge bei Subunternehmerketten sowie die Begrenzung dieser auf maximal drei Kettenglieder einzuführen. Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung für EU-Bürger und andere Arbeitsmigranten geben. Zu den Forderungen gehört ferner die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), insbesondere bei der Durchführung grenzüberschreitender Kontrollen und dem Kampf gegen Schwarzarbeit.
Auf nationaler Ebene müssten die Entsenderichtlinie in einem ergänzten Arbeitnehmer-Entsendegesetz umfassend umgesetzt und regionale Tarifverträge für entsandte Beschäftigte sowie ganze Tarifgitter für entsandte Beschäftigte eingeführt werden, verlangen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 29.01.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.