Bundesregierung muss sich mit Siemens beschäftigen
Endlich ist es soweit: Bundesregierung soll Korruptionsbekämpfung bei Hermes-Bürgschaften erläutern - Fragen beziehen sich konkret auf die Unternehmen Siemens und DaimlerChrysler
Eine interessante Frage: "Steht die Bundesregierung mit der im Siemens-Schmiergeldskandal ermittelnden Staatsanwaltschaft in Kontakt und hat sie ähnlich der Weltbank überprüft, ob bei durch Hermes abgesicherten Projekten Korruption im Spiel war?"
(31.08.07) – Es ist selten zu früh und nie zu spät: Wie Korruption bei Hermes-Bürgschaften verhindert und bekämpft werden kann, interessiert die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/6259). Hermes-Bürgschaften dienen der staatlichen Absicherung von Exporten der deutschen Wirtschaft ins Ausland gegen politische Risiken.
Die deutsche Exportkreditversicherungsagentur Euler Hermes Kreditversicherungs-AG habe zum 1. Januar dieses Jahres die Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" eingeführt, die seither mit allen Anträgen auf Einzeldeckungen zusammen eingereicht werden müsse, schreiben die Abgeordneten. Ergeben sich Hinweise auf Korruption beim Antragsteller, müsse der Versicherer "vertieft prüfen". So stehe etwa die Firma Siemens gleich im Mittelpunkt mehrerer Korruptionsskandale.
Gegen DaimlerChrysler ermittele die amerikanische Börsenaufsicht wegen des Verdachts, in mindestens einem Dutzend Ländern Schmiergelder gezahlt zu haben. Die Bundesregierung soll sagen, wie viele Anträge auf Einzeldeckungen seit Jahresbeginn eingegangen sind, in wie vielen Fällen eine "vertiefte Prüfung" erforderlich wurde und welche Unternehmen davon betroffen waren.
Einige Fragen beziehen sich konkret auf die Unternehmen Siemens und DaimlerChrysler.
Dass ausgerechnet die Linksfraktion das Thema auf der Agenda hat, ist mehr oder weniger ein Armutszeugnis der etablierten Parteien.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Anfrage im Original
Verhinderung und effektive Bekämpfung von Korruption bei Hermesbürgschaften
Im Mai 2006 hat sich die Exportkreditgruppe der OECD auf eine Verschärfung der Korruptionsprävention geeinigt, die bis zum 1. Januar 2007 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen war. Dazu führte die deutsche Exportkreditversicherungsagentur Euler Hermes Kreditversicherungs-AG fristgemäß zum 1. Januar 2007 die Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" ein, die seitdem mit allen Anträgen auf Einzeldeckungen zusammen eingereicht werden muss. Darin wird abgefragt, ob der Exporteur/Antragsteller bzw. von ihm Beauftragte (Berater und Agenten) innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Bestechung ausländischer Amtsträger von einem nationalen Gericht rechtskräftig verurteilt wurden oder ob gegenwärtig Anklage besteht oder ob eine Anklage gegen Verhängung nicht-strafrechtlicher Sanktionen wegen Bestechung eingestellt wurde.
Ergeben sich hieraus – oder aus anderen Quellen – Hinweise auf korruptionsrelevante Sachverhalte in der Sphäre des Antragstellers, ist der Exportkreditversicherer seit 1. Januar 2007 zur "vertieften Prüfung" der Deckungs- und Entschädigungsanträge verpflichtet. Dazu zählt u. a. die Einholung von zusätzlichen Informationen und gegebenenfalls die Aufforderung an den Antragssteller, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen bekannt zu geben. Darüber hinaus sind Informationen einzuholen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um künftig Bestechungsfälle zu vermeiden. Die Firma Siemens steht gleich im Mittelpunkt mehrerer Korruptionsskandale.
Allein in der Sparte Telekommunikation (Com, ehemals Siemens ICN, Siemens Information and Communication Networks) geht es um unklare Beraterverträge über 426 Mio. Euro, insgesamt stehen sieben von zehn Sparten unter Korruptionsverdacht. Schmiergeldzahlungen wurden in der Netzwerksparte ICN laut Aussage von ehemaligen Siemens Mitarbeitern u. a. bei den Projekten "Project Telekonicasi Indonesia", "Projekt Vietnam Post und Telekommunikation", "Projekt Saudi Telekom Company" und "Projekt Ministery of Communication of Kuweit" geleistet (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/777/92685/5/#).
Hinzu kommen vermutete Schmiergeldzahlungen bei einem 50 Mio. Euro Projekt mit dem chinesischen Mobilfunkanbieter Unicom sowie bei Verträgen mit der russischen Telekom-Holding Svyazinfest und der russischen Firma RTC Leasing (The Wall Street Journal, 16. Februar 2007).
Mitte Mai wurde im ersten Schmiergeld-Prozess gegen Siemens ein ehemaliger Manager und ein ehemaliger Berater der Siemens Kraftwerkssparte Power Generation (PG) zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie haben zugegeben, für Gasturbinenaufträge über sechs Mio. Euro Schmiergeld an zwei Manager des italienischen Energiekonzerns Enel gezahlt zu haben. Laut einem Ex-Siemens-Manager sollen bei Siemens Power Generation regelmäßig Bestechungsgelder geflossen sein, um Aufträge für Kraftwerke im Ausland zu erlangen. Ihm seien "nur wenige Kraftwerksprojekte in den Regionen Südeuropa, Lateinamerika, Naher und Mittlerer Osten bekannt", bei denen "nicht die Einschaltung Dritter mit entsprechenden Zahlungen erforderlich gewesen wäre".
Insbesondere wird der Auftrag für das Kraftwerk San Pedro de Macoris in der Dominikanische Republik erwähnt, für den insgesamt fast eine Millionen Dollar von Siemens in Erlangen im Jahr 2000 auf Konten in Andorra und Florida überwiesen worden sein sollen (Stern 50/2005,8. Dezember 2005). Mit dem Ingenieurunternehmen Lahmeyer International steht seit 3. November 2006 erstmals ein deutsches Unternehmen auf der schwarzen Liste der Weltbank: Wegen Korruption im Zusammenhang mit dem Lesotho Highlands Water Project (LHWP) wurde es für sieben Jahre von Weltbank-Aufträgen ausgeschlossen. Am 26. Februar 2007 fällte die Europäische Entwicklungsbank (EBRD) dann die Entscheidung, Lahmeyer International ebenfalls von EBRD finanzierten Verträgen auszuschließen. Weltbank und EBRD ziehen damit die Konsequenz aus mehreren Verurteilungen Lahmeyers durch Gerichte in Lesotho, die erste davon stammt vom August 2003.
Gegen DaimlerChrysler ermittelt die amerikanische Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) wegen des Verdachts, in mindestens einem Dutzend Ländern Schmiergelder gezahlt zu haben, von denen führende Mitarbeiter gewusst hätten. Von der Daimler-Logistik-Zentrale in Germersheim sollen Schmiergeldzahlungen bis Mitte 2005 nach Nigeria geflossen sein (http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/DaimlerChrysler-Ermittlungen- Aufsichtsratschef/553570.html). Im März 2006 hat DaimlerChrysler in einem Bericht an die SEC nun eine Reihe von Korruptionsfällen eingeräumt: Das Unternehmen erklärte, dass bei internen Untersuchungen "unkorrekte Zahlungen" in Afrika, Asien und Osteuropa aufgedeckt worden seien.
Im Juni 2007 hat Transparency International gegen 57 deutsche Unternehmen wegen Korruptionsverdachts Beschwerde beim Bundeswirtschaftsministerium eingelegt. Laut dem im Oktober 2005 vorgelegten Bericht der Volcker Kommission (Unabhängige Untersuchungskommission über Korruption beim Irak- Hilfsprogramm "Öl für Lebensmittel" unter Leitung des früheren amerikanischen Notenbankchefs Paul Volcker) haben die 57 deutschen Unternehmen zwischen 1999 und 2002 Schmiergelder in Höhe von 11,9 Mio. US-Dollar an den Irak gezahlt. An mindestens vier von ihnen (Carl Zeiss AG, DaimlerChrysler AG, Linde AG und Siemens AG) wurden in den vergangenen 5 ½Jahren (seit Beginn der Veröffentlichung von Projektdaten auf der Internetseite der "AuslandsGeschäftsAbsicherung" der Bundesrepublik Deutschland im Oktober 2001) Hermesbürgschaften vergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen sind seit dem 1. Januar 2007 bei der Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG bis heute eingegangen?
2. Wie vielen dieser Anträge lag eine ausgefüllte Anlage " Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" bei?
3. In wie vielen Fällen davon wurde eine oder beide der "Angaben zu Anklagen sowie strafrechtlichen und nicht-strafrechtlichen Sanktionen in Zusammenhang mit Korruption" der Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" bejaht?
4. In wie vielen Fällen davon gaben die Antworten Anlass zu einer vertieften Prüfung (enhanced due dilligence) durch die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG?
Bei welchen Unternehmen?
5. In wie vielen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich durchgeführt?
Bei welchen Unternehmen?
6. In wie vielen Fällen davon wurden beim Antragssteller, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
Bei welchen Unternehmen?
7. In wie vielen Fällen wurde der Antragsteller im Rahmen der vertieften Prüfung dazu aufgefordert, bestehende Verfahren zur Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung in seinem Unternehmen schriftlich darzulegen?
Bei welchen Unternehmen?
8. Welche zusätzlichen Maßnahmen außer den angesprochenen beinhaltet die vertiefte Prüfung seit 1. Januar 2007 konkret?
Gibt es ein standardisiertes Prüfverfahren?
Wie sieht dieses aus?
9. In wie vielen Fällen wurde seit Verabschiedung des Action Statement on Bribery im Jahr 2000 aufgrund von Korruption eine Entschädigung des Exporteurs/ Antragstellers ausgeschlossen?
Bei welchen Unternehmen?
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, dass Beraterverträge eine der Hauptquellen, -möglichkeiten für Korruption sind?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, dass bei Anträgen auf Deckungszusagen im Falle korruptionsauffälliger Unternehmen das Abfragen beim Antragssteller von Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen eine wirkungsvolle Maßnahme bei der Bekämpfung von Korruption ist?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht, dass bei Anträgen auf Deckungszusagen generell das Abfragen beim Antragssteller von Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen eine wirkungsvolle Maßnahme bei der Bekämpfung von Korruption ist?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung das Abfragen dieser Informationen standardmäßig im Rahmen der Korruptionsbekämpfung bei Hermesbürgschaften einzuführen und wie begründet sie ihre Haltung?
14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein bundesweites Korruptionsregister eine sinnvolle und wirkungsvolle Maßnahme bei der Bekämpfung der Korruption sein kann, beabsichtigt sie, ein solches Register einzuführen und wie begründet sie ihre Haltung?
15. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der zeitlich befristete Ausschluss von korrupten Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und Exportkreditversicherungen nach dem Muster von Weltbank und EBRD ein wirksames Mittel der Korruptionsprävention und -bekämpfung ist, beabsichtigt sie dies auf deutschen Unternehmen anzuwenden und wie begründet sie ihre Haltung?
16. Hat die Firma Siemens für den Auftrag zur Lieferung von Gasturbinen an den italienischen Energie-Konzerns Enel zwischen 1999 und 2001 eine Hermesdeckung erhalten?
Falls ja: Wann genau und über welche Deckungssumme?
17. Hat die Firma Siemens für eines oder mehrere der Projekte "Project Telekonicasi Indonesia","Projekt Vietnam Post und Telekommunikation", "Projekt Saudi Telekom Company", "Projekt Ministery of Communication of Kuweit",Projekt mit dem chinesischen Mobilfunkanbieter Unicom, Verträgen mit der russischen Telekom-Holding Svyazinfest und der russischen Firma RTC-Leasing Hermesdeckungen erhalten?
Falls ja: Für welche Projekte, wann genau und über welche Deckungssummen?
18. Hat die Firma Siemens für den Auftrag zur Lieferung von drei Gasturbinen für das Kraftwerk San Pedro de Macoris in der Dominikanische Republik eine Hermesdeckung erhalten?
Falls ja: Wann genau und über welche Deckungssumme?
19. Wann lagen der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG erstmals ausreichende Hinweise vor, dass bei Siemens korruptionsrelevante Ereignisse vorgekommen sein könnten,so dass die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG Siemens aufforderte,bestehende Verfahren zur Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung bei Siemens darzulegen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Frage 21 in der Bundestagsdrucksache 16/935).
20. Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma Siemens seit dem Vorliegen ausreichender Hinweise auf korruptionsrelevante Ereignisse bei Siemens eingereicht, wie viele davon wurden bewilligt und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
21. Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma Siemens seit dem 1. Januar 2007 eingereicht? Wie viele davon wurden bewilligt und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
22. In wie vielen Fällen davon gaben die Antworten der Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" Anlass zu einer vertieften Prüfung (enhanced due dilligence) durch die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG?
Und in wie vielen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich durchgeführt?
23. In wie vielen Fällen davon wurden bei Siemens, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
24. In wie vielen Fällen wurde seit Verabschiedung des Action Statement on Bribery im Jahr 2000 aufgrund von Korruption eine Entschädigung von Siemens ausgeschlossen?
In wie vielen seit dem 1. Januar 2007?
25. Steht die Bundesregierung mit der im Siemens-Schmiergeldskandal ermittelnden Staatsanwaltschaft in Kontakt und hat sie ähnlich der Weltbank überprüft, ob bei durch Hermes abgesicherten Projekten Korruption im Spiel war?
Liegen dazu bereits Ergebnisse vor?
Wie sehen diese Ergebnisse aus, um welche Projekte handelt es sich dabei?
26. Wie viele Anträge auf Einzeldeckung hat die Firma Lahmeyer seit seiner ersten Verurteilung im August 2003 bis 31. Dezember 2006 eingereicht, wie viele davon wurden bewilligt und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
27. Wurde dabei vor einer Deckungsübernahme geprüft, ob Lahmeyer über Anti-Korruptionsmaßnahmen verfügt?
Falls ja wann und bei welchem Projekt genau?
28. Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma Lahmeyer seit dem 1. Januar 2007 eingereicht, wie viele davon wurden bewilligt und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
29. In wie vielen Fällen davon gaben die Antworten der Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" Anlass zu einer vertieften Prüfung (enhanced due dilligence) durch die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG und in wie vielen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich durchgeführt?
30. In wie vielen Fällen davon wurden bei Lahmeyer, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
31. In wie vielen Fällen wurde seit Verabschiedung des Action Statement on Bribery im Jahr 2000 aufgrund von Korruption eine Entschädigung von Lahmeyer ausgeschlossen?
In wie vielen davon seit 1. Januar 2007?
32. Wie viele Anträge auf Einzeldeckung hat die Firma DaimlerChrysler seitdem sie im März 2006 mehrere Fälle von Korruption einräumte bis 31. Dezember
2006 eingereicht?
Wie viele davon wurden bewilligt?
Wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
33. Wurde dabei vor einer Deckungsübernahme geprüft, ob DaimlerChrysler über Anti-Korruptionsmaßnahmen verfügt und wenn nein, warum nicht?
34. Wie viele Anträge auf Einzeldeckungen hat die Firma DaimlerChrysler seit dem 1. Januar 2007 eingereicht, wie viele davon wurden bewilligt und wie hoch ist die dabei insgesamt bewilligte Deckungssumme?
35. In wie vielen Fällen davon gaben die Antworten der Anlage "Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes" Anlass zu einer vertieften Prüfung (enhanced due dilligence) durch die Euler-Hermes Kreditversicherungs-AG und in wie vielen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich durchgeführt?
36. In wie vielen Fällen davon wurden bei DaimlerChrysler, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
37. In wie vielen Fällen wurde seit Verabschiedung des Action Statement on Bribery im Jahr 2000 aufgrund von Korruption eine Entschädigung von DaimlerChrysler ausgeschlossen?
In wie vielen davon seit seit 1. Januar 2007?
38. Welche der 57 im Volcker-Bericht genannten Unternehmen (außer Siemens und DaimlerChrysler) haben seit der Veröffentlichung des Berichts im Oktober 2005 bis 31. Dezember 2006 einen oder mehrere Anträge auf Einzel- oder Sammeldeckung gestellt und welchen davon wurde die Deckung gewährt?
39. In welchen Fällen davon wurde der Antragsteller dazu aufgefordert, bestehende Verfahren zur Korruptionsprävention bzw. -bekämpfung in seinem Unternehmen schriftlich darzulegen?
40. Welche der 57 im Volcker-Bericht genannten Unternehmen (außer Siemens und DaimlerChrysler) haben seit 1. Januar 2007 einen oder mehrere Anträge/ Vertragsverlängerungen auf Einzel- oder Sammeldeckung gestellt und welchen davon wurde die Deckung gewährt?
41. In welchen Fällen davon wurde bis heute eine vertiefte Prüfung wirklich
durchgeführt?
Bei welchen Unternehmen?
42. In welchen Fällen davon wurden beim Antragssteller, die Namen der von ihm im Zusammenhang mit dem konkreten Geschäft beauftragten Agenten und Details über die Höhe und den Zweck etwaiger Provisionen abgefragt?
43. In welchen Fällen wurde der Antragsteller im Rahmen der vertieften Prüfung dazu aufgefordert, bestehende Verfahren zur Korruptionsprävention
bzw. -bekämpfung in seinem Unternehmen schriftlich darzulegen?
Berlin, den 13. August 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Der Siemens-Skandal im Überblick
Cover-Interview: Siemens und die organisierte Kriminalität
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