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Interview mit Uwe Dolata, Wirtschaftskriminalist


Cover-Interview: Der Korruptionsfall Siemens weist Elemente der organisierten Kriminalität auf - Die Politik hat kaum ein Interesse daran, dass der Siemens-Korruptionsskandal vollständig aufgedeckt wird
Korruption wird auch bei Siemens nicht als Straftat, sondern als "nützliche Aufwendung" gesehen: Ob sich nach Aufdeckung des Korruptionsskandals daran etwas ändern wird, ist die große Frage

Uwe Dolata:
Uwe Dolata: Korruptionsrichtlinien der Bundesregierung gelten offenbar nicht im Fall Siemens.

(24.05.07) – Wenn der neue Siemens-Chef Peter Löscher am 1. Juli 2007 seinen Dienst antritt, wird er sich sicherlich schon darüber Gedanken gemacht haben, welche Rückstellungen er bei Siemens vornehmen lassen muss, um die aus den Korruptionsskandalen drohenden, horrenden Strafzahlungen abdecken zu können. Seit die SEC nun in aller Form den Korruptionsfall Siemens beackert, droht der Ernstfall. Die US-Börsenaufsicht hat bereits durchblicken lassen, dass sie die Siemens-Korruption für den größten Korruptionsfall in der Geschichte der SEC hält.

Mehr als 1 Milliarde Euro an Zahlungen stehen im Verdacht, für so genannte Schmiergeldzwecke verwendet worden zu sein. Insider vermuten, diese Summe könne leicht die doppelte Höhe erreichen oder sogar noch darüber liegen. Man spricht bereits vom "Korruptionssystem Siemens", von systematisch angelegten und getarnten schwarzen Kassen, und man durfte erstaunt vernehmen, dass zur Verschleierung der Korruptionszahlungen bei Siemens sogar eine eigene verschlüsselte Sprache entwickelt wurde.

Mit dem neuen Siemens-Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher hat sich Siemens-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme einen Mann gesucht, der durch seine Pharma-Berufshistorie bei General Electric, Aventis und Merck auch einen ausgefeilten Compliance-Background besitzen dürfte. Eine von Löschers Hauptaufgaben wird es nun sein, den Korruptionssumpf bei Siemens trocken zu legen und das bestechungsfreundliche Klima, das in nahezu allen Unternehmenssparten geherrscht hat, zu beseitigen. Das wird wahrscheinlich schwerer als vermutet. Die "Cosa Nostra" Siemens hat anscheinend ganze Arbeit geleistet, um ihr Korruptionssystem abzusichern und zu tarnen.

Im Darmstädter Korruptionsprozess, der wohl in Deutschland den Auftakt für eine ganze Reihe von Korruptionsprozessen gegen Siemens darstellt, kritisierte Oberstaatsanwalt Ulrich Busch die Vorgänge bei Siemens heftig und brachte sie in Verbindung zu Handlungsweisen, die man vom Drogenhandel, Waffenhandel und organisierter Kriminalität kenne. Dahinter stand wahrscheinlich auch die Verbitterung, die Existenz der Schwarzen Kassen in Liechtenstein und ihre Verzweigungen nicht in Gänze aufgeklärt zu haben.

Für Peter Löscher dürfte das Studium der Darmstädter Korruptions-Prozessakten einige Erkenntnisse bringen: Er muss bei Siemens nicht nur das Krebsübel Korruption beseitigen, im Grund kämpft er bei Siemens gegen organisierte Kriminalität.

Compliance-Magazin.de sprach mit Uwe Dolata, Wirtschaftskriminalist, Buchautor und Lehrbeauftragter für Anti-Korruptions-Strategien, University of Applied Sciences, Würzburg.
Thema: Der "Korruptionsfall Siemens", die Möglichkeiten, auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität wegen organisierte Kriminalität ermitteln zu können und die Tatsache, dass die deutsche Politik mit der Aufdeckung von Korruption immer schon ihr Problem gehabt hat.

Interview-Schlagzeilen:

>> Der Tatbestand der organisierten Kriminalität muss auch auf Wirtschaftsdelikte anwendbar sein
>> Cosa Nostra: Unsere Sache. Siemens ist eine Familie, und das wird auch so gesehen
>> Bei Siemens findet eine starke Einflussnahmeauf auf die Politik statt
>> Siemens hat sich immer die besten Anwälte gesucht, weil man die Justiz einschüchtern wollte
>> Korruption ist ein reines "Hohldelikt": Wo nicht hingeschaut wird, wird auch nichts gefunden.
>> Kartell ist eigentlich ein Zwilling der Korruption.
>>
Das Unternehmensstrafrecht stand einmal sehr zur Diskussion: Aber so wie es aussieht, will es der deutsche Staat nicht
>> Bei Siemens findet eine starke Einflussnahmeauf auf die Politik statt
>> Siemens hat sich immer die besten Anwälte gesucht, weil man die Justiz einschüchtern wollte

Uwe Dolata ist Autor des Buches: Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland. Jeder Mensch hat seinen Preis.

Nachfolgend das Interview mit Compliance-Magazin.de im Wortlaut.

Der Fall Siemens & die organisierte Kriminalität


Compliance-Magazin.de:
Besitzt der Korruptionsfall Siemens eine Nähe zur organisierten Kriminalität bzw. kann man gegen Siemens unter den Gesichtspunkten der organisierten Kriminalität ermitteln?

Uwe Dolata:
Es gibt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die eine kriminelle Vereinigung kennzeichnen und die erforderlich sind, um unter den Gesichtspunkten der organisierten Kriminalität zu ermitteln.

Im Fall Siemens ist zumindest allein unter dem Gesichtspunkt der Subsumtion der Tatbestandsmerkmale der Anfangsverdacht der organisierten Kriminalität begründbar.

Sie finden bei Siemens den typischen hierarchischen Aufbau der Organisation, den man im Allgemeinen den mafiösen Strukturen unterstellt, verbunden mit der entsprechenden Abschottung und dem offensichtlichen "System", das dahinter steht: Der Verlauf der Geldtransfers und das Anlegen schwarzer Kassen wurde geschickt verschleiert. Eine Organisationsebene wusste definitiv nicht, was die andere machte. Selbst die interne Revision blickte nicht mehr durch.

Ganz wichtig: Sie finden bei Siemens auch die starke Einflussnahme auf die Politik.

Ob sich der Anfangsverdacht der organisierten Kriminalität wirklich auch als praktizierte organisierte Kriminalität beweisen lässt, würden dann die weiteren Untersuchungen zeigen. Wichtig ist nur: Wir sollten einen dringenden Anfangsverdacht begründen können, um die Ermittlungen in diese Richtung zu tätigen.

Nun ist es so, dass wir in Deutschland den großen Bereich der Wirtschaftsdelikte nicht in die organisierte Kriminalität einbezogen haben. Würde die Generalbundesanwaltschaft auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität die organisierte Kriminalität anwenden und in ihrem Zuständigkeitsbereich aufnehmen, dann hätten Sie mit dem Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Ermittlungsbehörde im Bereich schwere und organisierte Kriminalität, die allerdings mit wesentlich mehr Kompetenz ausgestattet werden müsste.

Das sind bekannte Altforderungen von Insidern, die ich als Korruptionsexperte und auch als Lehrbeauftragter für Anti-Korruptionsstrategien unterstütze.

Compliance-Magazin.de:
Warum fordern Sie eine Ausweitung des Kataloges "Organisierte Kriminalität" auch auf Wirtschaftsdelikte?

Dolata:
Die Komplexität und die besondere Kompliziertheit von Wirtschaftsdelikten erfordert Spezialisten. Lokale Ermittlungsbehörden sind da oftmals überfordert. Es geht nicht darum, irgendjemanden etwas wegzunehmen. Tatsache ist aber, dass wir in der Kriminalitätsbekämpfung einen Fleckerlteppich haben, der so nicht weiter hinnehmbar ist.

Die internationalen Polizeiorganisationen wie Interpol und Europol oder OLAF (Office Européen de Lutte Anti-Fraude), die Anti-Korruptionsbehörde der EU, müssen ja jeweils mit einem Länderstaatsanwalt reden, und da wird es im Detail oftmals sehr mühsam.
Diese Organisationen haben in Deutschland nie die Kompetenz erhalten, dass sie ermitteln und zugreifen können bis in die letzten Tatbestände hinein, sofern diese in einem Katalog gesetzlich festgeschrieben werden.

Die Bundesländer in Deutschland wollen ihre Polizeihoheit behalten. Das hat damit zu tun, dass ein Innenminister immer gerne strahlend die Statistiken verkünden kann, die er zumeist dementsprechend gefällig positiv darstellt. Auch die Aufbereitung solcher Statistiken stellt schon ein Problem dar: Wenn wir beispielsweise eine andere Form der Statistik hätten – z.B. durch Opferbefragung wie in Amerika oder angelsächsischen Ländern -, dann würden auch Wissenschaftler diese Statistiken erstellen und verbreiten. Das jedoch will die deutsche Politik nicht. Die Politik will suggerieren: Wir in Deutschland haben die höchste Aufklärungsquote und die wenigsten Delikte.

Nur: Im Fall der Korruption hilft Ihnen diese Art der Statistik wenig weiter. Korruption ist ein reines "Hohldelikt". Wo nicht hingeschaut wird, wird auch nichts gefunden. Da kann man natürlich die Statistik glänzend darstellen. Im Rauschgiftbereich verhält es sich übrigens ähnlich. Das sind die zwei großen Bereiche, wo man entweder Mittel einsetzt, dann hat man auch dementsprechend Erfolg, oder man verzichtet darauf. Dann findet man nichts und kann sagen: "Bei uns existiert diese Art von Kriminalität nicht.“ Ermittelt man zielgerichtet im Bereich der Korruption, hat man zugleich ein Delikt und die Aufklärung. Man hat keine unbekannten Täter.

Compliance-Magazin.de:
Worin liegt der ermittlungstechnische Vorteil bei einem Delikt "Organisierte Kriminalität"?


Dolata:
Sie könnten beispielsweise die Telefonüberwachung mit in den Ermittlungs-Katalog aufnehmen oder verdeckte Ermittler in große Konzerne einschleusen. Natürlich muss man das gesetzlich legitimieren und fragen, ob man das überhaupt will.
Ich will beispielsweise auch ein Unternehmensstrafrecht. Wir wollen keine Bauernopfer geliefert bekommen, sondern Unternehmen verklagen.

Compliance-Magazin.de:
Wird es denn ein Unternehmensstrafrecht überhaupt einmal in Deutschland geben?


Dolata:
Das Unternehmensstrafrecht stand einmal sehr zur Diskussion. Aber so wie es aussieht, will es der deutsche Staat nicht. Warum auch immer.
Wenn wir als Kriminalisten konkrete Ermittlungsmaßnahmen beginnen wollen, brauchen wir immer einen Vor- und Nachnamen. Wir können nicht einfach Siemens nehmen.
Aber die Frage ist, wen nimmt man, wen setzt man auf die erste Seite. Wer ist verantwortlich für diesen Bereich, und hat man genügend Beweise gegen ihn. Sie müssen also konkret gegen eine Person ermittelt haben. Und dann müssen sie hoffen, dass diese Person im Verhör umkippt und die nächste Person verrät – es geht also sehr mühsam los.
Wenn man oben anfängt und sich dann nach unten vorarbeitet, hat man es leichter.

Compliance-Magazin.de:
Am Anfang dieses Jahres äußerten sich teilweise Politiker dahingehend: "Der Fall Siemens erscheint nur deshalb so schlimm, weil wir Deutschen immer so korrekt nachforschen." Die Politik hat anscheinend kein Interesse daran, dass überhaupt aufgeklärt wird. Ein interessanter Gesichtspunkt.


Dolata:
Bezüglich der Korrektheit falsch. Offensichtlich falsch. Nehmen wir ein anderes in der Öffentlichkeit stehendes Verfahren: "Oil for Food" (1).
Was hat Deutschland in diesem Fall bislang an Ergebnissen geliefert? So gut wie keine (2). Die Bundesrepublik hat die tollsten Ermittlungsansätze bekommen.
Mark Peace (3) hat beispielsweise gesagt: Ich habe handfeste Beweise für die Schmiergeldzahlungen und stelle sie den Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Meines Erachtens ist von deutscher Seite aus kein Interesse an diese Unterlagen gezeigt worden. Man wartet halt so lange, bis die Fälle verjährt sind.

Die Leuna-Affäre (4) lief ähnlich: Die Ermittlungsrichterin hat uns angeboten, dass wir uns brisante Ermittlungsakten stapelweise abholen könnten. Doch das ist nicht geschehen, obwohl auch die Medien aufgeklärt und nachgebohrt haben.

Der Korruptionsfall Siemens hat nun ganz einfach eine Dimension angenommen, wo man nicht so einfach mehr wegschauen konnte und dann sukzessive immer mehr eingestiegen ist. Und die US-Börsenaufsicht SEC wird uns zukünftig noch mehr vorne wegtreiben. Ich nehme nämlich an, dass die SEC noch viel stärker die Delikte aufgreift, die bei uns lediglich als Nebendelikte erscheinen wie z.B. Bilanzfälschung, quasi ein Nebengleis der Korruption.

Hintergrund

(1) Anmerkung der Redaktion: Das 64-Millarden-Dollar-Programm der UN "Oil for Food" (Öl für Lebensmittel) sollte es dem irakischen Regime zwischen 1996 und 2003 ermöglichen, trotz eines Wirtschaftsembargos begrenzt Öl zu exportieren. Als Gegenleistung sollte der Irak Hilfsmittel wie Lebensmittel und Medikamente für die Bevölkerung kaufen können. Der Vorwurf: Zahlreiche Firmen sollen Saddams Regierung bestochen haben, um an Aufträge zu kommen. Eine unabhängige Untersuchungskommission griff auch den damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan und die Mitglieder des Sicherheitsrats an.
Hier der Vorwurf: Die UN-Führung habe Korruption im Rahmen des Programms geduldet, der Sicherheitsrat die Verletzung der UN-Sanktionen gegen den Irak bewusst ignoriert.

(2) Anmerkung der Redaktion: Gegen den Wiesbadener Industriegasekonzern Linde wird seit etlichen Monaten ermittelt. Er soll im Rahmen des UN-Hilfsprogramms "Oil for Food" Bestechungsgelder an das Regime von Saddam Hussein gezahlt haben. Dies wird nicht als Bestechung geahndet, sondern als Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Ende November 2006 wurden die Büros der Linde-Niederlassung in München durchsucht. Die Ermittlungen liegen in der Hand der Münchner Staatsanwaltschaft (Ermittler: Christian Schmidt-Sommerfeld).

(3) Anmerkung der Redaktion: Der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth hat als unabhängiger Ermittler aufgedeckt, wie sich weltweit Hunderte von Firmen am humanitären Uno-Programm “Oil for Food” bereicherten: Um an lukrative Aufträge heranzukommen, zahlten sie rund zwei Milliarden Dollar Schmiergeld auf die schwarzen Konten von Saddam Hussein. Die Bundesanwaltschaft der Schweiz führte gegen drei Dutzend Schweizer Firmen ein Verfahren: wegen Embargobruch, Bestechung und Geldwäscherei. Doch die ersten Fälle sind bereits verjährt.

(4) Anmerkung der Redaktion: Leuna-Affäre war die von einem Teil der Medien und der rot-grünen Opposition verwendete Bezeichnung für angebliche Schmiergeldzahlungen an deutsche Politiker im Zuge der Privatisierung der Leuna-Raffinerie und den Mineralölkonzern Minol 1990/91.
Trotz massiven politischen Drucks, der Bundesanwalt möge die Ermittlungen an sich ziehen, wurden alle Ermittlungen der Staatsanwaltschaften in Deutschland mangels Tatverdacht eingestellt.

Angestoßen wurden die staatsanwaltlichen Untersuchungen durch einen Bericht der französischen Untersuchungsrichterin Eva Joly, die von Paris aus die Elf Aquitaine Schmiergeldaffäre aufdeckte. In einer Zusammenarbeit zwischen Joly und dem Genfer Ermittler Paul Perraudin wurden Unterlagen auch an die deutschen Behörden weitergeleitet.

Laut den Ermittlungen der Genfer Staatsanwälte und der Untersuchungsrichterin Eva Joly passierte folgendes im Privatisierungsskandal Leuna-Minol: Die Lobbyisten Dieter Holzer und der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Ludwig-Holger Pfahls, inszenierten regelrechte Transaktionskaskaden. Zwischen 1987 und 1997 bewegten sie laut der Genfer Staatsanwaltschaft 130 Millionen Euro zwischen Liechtensteiner Trusts, Schweizer und Luxemburger Banken, Offshore-Firmen auf Antigua und in Panama. Der Genfer Untersuchungsrichter Paul Perraudin sieht darin eine „unsinnige wirtschaftliche Struktur, die einen konkreten Verdacht der Geldwäscherei begründet“. Unzählige Devisen- und Kassageschäfte zwischen den gleichen Banken über Konten eines anderen wirtschaftlich Berechtigten sind klassische Geldwaschtransaktionen. Das Verwirrspiel dieser Kick-back-Überweisungen dient dazu, den Fluss des Geldes und die Identität des Empfängers zu verschleiern. (Quelle: Wikipedia)

Postkutsche gegen Eurofighter

Uwe Dolata:
Uwe Dolata: Zum Teil hat die Politik selbst Dreck am Stecken.


Compliance-Magazin.de:
Warum tun sich deutsche Staatsanwaltschaften so schwer mit der Aufklärung von Wirtschaftskriminalität? Das kann doch nicht nur am Primat der Politik liegen.


Dolata:
Das hat etwas mit der Taktik zu tun, wie bei uns in Deutschland die Dinge angegangen werden. Das ist jetzt nicht speziell im Fall Siemens so, das ist bei uns prinzipiell gegeben. Jede Staatsanwaltschaft fragt als erstes, bevor sie überhaupt ein Verfahren aufbaut: "Sind wir örtlich und sachlich zuständig?" Dann wird immer in Form der Salamitaktik ein großes Verfahren in kleine Teile heruntergebrochen. Hinzu kommt noch die Prozessökonomie, nach der bestimmte Dinge überhaupt nicht nachverfolgt werden. Und ganz zum Schluss kommt noch der Deal vor Gericht.

Nehmen Sie beispielsweise den Fall Deutsche Bank und Josef Ackermann. Einer der Rechtsanwälte von Ackermann hat ja sinngemäß gesagt: "Wenn ihr als Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbeamte personell mit einer so schwachen Armada uns gegenüber tretet, dann habt ihr doch überhaupt keine Chance.
Und da hat er Recht. Da spielt er uns praktisch den Ball zu.

Ich pflege dann stets zu sagen: Wir sitzen in der Postkutsche und die Wirtschaftskriminellen sitzen im Eurofighter. Die Politik will das offenbar auch so, weil sie in vielen Bereichen gezeigt hat, dass sie das Thema nicht ernsthaft angehen will.

Nehmen Sie das Beispiel Leuna-Affäre: Zum Teil hat die Politik selbst Dreck am Stecken oder wir neigen zum – wie ich es nenne – "Lobbykratismus". Es bewegt sich nichts. Es gibt keine Reform, wie sie wünschenswert wäre.
Hinzu kommt, dass die bestehenden Gesetze noch nicht mal ausgeschöpft bzw. mit Leben erfüllt werden. Ich will ja keinen Gesetzeswust, nicht einmal zuforderst eine Verstärkung der Eingriffsmöglichkeiten. Ich will nur, dass die Probleme richtig angegangen werden und dass das Potential an Manpower und Sachausstattung zur Verfügung steht.

Wir Ermittler brauchen in der organisierten Kriminalität und speziell in der organisierten Wirtschaftskriminalität, die von ihrer Ermittlungskompetenz her noch höhere Anforderungen stellt, Wirtschaftsfachleute. Unsere Ausbildung muss einfach besser werden, um solche komplexen Sachverhalte aufzuklären. Und wir brauchen speziell ausgebildete Leute in ausreichender Zahl.

Auf der anderen Seite muss die Judikative auch ihre Aufgaben gewissenhaft erledigen. Ein Beispiel: Es sollte keine Jugendrichterin – wie eben geschehen - in einem Wirtschaftsverfahren gegen Herrn Ackermann von der Deutschen Bank eingesetzt werden. Natürlich kann der Vorsitzende der Wirtschaftskammer erkranken. In diesem Fall muss man aber für adäquaten Ersatz sorgen. Das ganze hat doch Signalcharakter, und man sieht daran die Wertigkeit, wie bei uns solche Dinge gehandhabt werden.

Compliance-Magazin.de:
Nun könnte man ja entgegnen, dass die Nähe von Industrie zur Politik von den deutschen Verfassungsvätern durchaus gewollt war: Das nennt man Lobbyismus und wird inzwischen schon als legale Korruption bezeichnet, weil die Grenzen halt äußerst fließend sind.


Dolata:
Das Ziel war ursprünglich, dass Lobbyismus als Rat bzw. Beratung der Politiker dienen und nicht eine Einflussnahme durch mehr oder weniger Korruption darstellen sollte.
Mittlerweile ist das gekippt. Die Politiker sind inzwischen zu Marionetten der Wirtschaft mutiert. Wir haben große Spendenskandale, und wir gehen daran nicht ran.

Nehmen Sie unser deutsches Gesetz gegen die Abgeordnetenbestechung (5): Sie stellt bei uns lediglich einen Placebo-Effekt dar, weil nur der direkte Stimmenkauf strafbar ist. Die zweite Fassung dieses Gesetzes haben wir nicht ratifiziert. Die Abgeordneten-Bestechung lassen wir aus dem momentan laufenden Gesetzesgang heraus. Mit der Begründung: "Da solle sich der Bundestag selbst drum kümmern."

Man muss sich das einmal vor Augen führen:
Ich nehme einen Geldsack und stelle ihn einem ausländischen Parlamentarier auf den Tisch, um Lobbyismus - ich sage Korruption - zu betreiben. Das ist eine Straftat. Stelle ich denselben Geldsack einem deutschen Parlamentarier auf den Tisch, dann ist das gar nichts. Es muss die betreffende "Spende" zwar gemeldet, d.h. veröffentlicht werden, zumindest wenn diese über 20.000 Euro geht, aber es ist keine Straftat.
Natürlich schaut die Welt auf uns mit erhobenen Zeigefinger und sagt: "Ihr wollt die großen Vorreiter in Sachen Korruption sein? Ihr geht das doch mit einer Art Lendenschurz an."

Hintergrund

(5) Anmerkung der Redaktion: In Deutschland ist die Abgeordnetenbestechung seit 1994 ein Straftatbestand, der in § 108e Strafgesetzbuch geregelt ist. Dabei wird vom Tatbestand sowohl die aktive als auch die passive Bestechung mit Strafe bedroht.
Der Tatbestand lautet:
(1) Wer es unternimmt, für eine Wahl oder Abstimmung im Europäischen Parlament oder in einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände eine Stimme zu kaufen oder zu verkaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach Absatz 1 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

Internationale Übereinkommen
Eine Reihe internationaler Übereinkommen sollen gegen Bestechung von Amtsträgern und Abgeordneten wirken.
>> OECD-Konvention gegen Bestechung ausländischer Amtsträger
Diese, am 15. Februar 1999 ratifizierte Konvention schreibt den Teilnehmernationen (darunter Deutschland) vor, strafrechtliche Maßnahmen gegen Bestechung ausländischer Amtsträger (darunter Abgeordneten) vorzuschreiben. Ebenfalls wird die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern untersagt.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem IntBestG vom 10. September 1998.
>> Strafrechtskonvention gegen Korruption des Europarats
Diese Konvention trat am 1. Juli 2002 in Kraft und beinhaltet weitergehende Forderungen zur Korruptionsbekämpfung. Die Konvention ist von Deutschland nicht ratifiziert.
>> UN-Konvention gegen Korruption
Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist am 16. September 2005 in Kraft getreten. Nach der Konvention muss zudem künftig nach der Rechtsauffassung von Transparency International auch das verwerfliche Beeinflussen eines Abgeordneten auch bei der sonstigen Wahrnehmung seines Mandats erfasst werden. (Quelle: Wikipedia)

Das Problem der Politik mit der Korruption

Uwe Dolata:
Uwe Dolata: Kein Unrechtsbewusstsein erkennbar


Compliance-Magazin.de:
Hat denn die Politik ein Interesse daran, dass so ein Fall wie Siemens vollständig aufgedeckt wird?

Dolata:
Eher nicht. Das hat unter anderem auch folgenden Grund. Siemens ist ein Weltkonzern. Und wir brauchen ein gutes Image. Wir Deutschen haben nun ein Problem: Wir betrachten z.B. die Aufdeckung eines Korruptionsfalles als fürchterlichen Makel. Andere sehen darin die Chance für einen Neuanfang.

Eigentlich bin ich dramatisch erschüttert. Wir fordern doch alle die schwarzen Listen. Siemens und Siemens-Mitarbeiter sind mehrmals in Kartell- und Korruptions-Belangen erwischt worden. Zudem gibt eine ganze Reihe von schwebenden Verfahren. Und jetzt bringt es die Bundesregierung fertig und vergibt den größten Auftrag der Bundeswehr wieder an Siemens.

Das ist doch absurd, was man in der Politik fordert und dann auf die Reihe bringt. Es gibt Korruptionsrichtlinien, die auch die Bundesregierung mitgestaltet hat (5-Jahres-Sperre, schwarze Listen). Aber diese gelten offensichtlich nicht im Fall Siemens. Auch hier ist sie wieder erkennbar, die Nähe zur Politik. In der IT-Branche gilt Siemens ohnehin quasi als "Staatsbetrieb".

Compliance-Magazin.de:
Wie steht die Politik überhaupt zum Thema Korruption?

Dolata:
Die deutsche Politik hat und hatte mit Korruption und Aufdeckung von Korruption immer ein Problem.

Nehmen Sie beispielsweise den Spendenskandal (6) der hessischen CDU. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch hat sinngemäß gesagt: "Wir werden alles aufklären, ohne Rücksicht auf die Folgen." Der hessische Spendenskandal wurde ja erst durch die hessische Steuerfahndung aufgedeckt.
Die Folge aber war, dass er die hessischen Steuerfahnder in ihrer Kompetenz eingeschränkt hat. D.h. die hessische Steuerfahndung wurde so umstrukturiert, dass sie sich nur noch auf die Betriebsprüfung konzentrieren konnte: Sie wurden de facto stark beschnitten. Das war die Reaktion des Ministerpräsidenten auf seinen Anspruch: "Brutal möglichste Aufklärung."

Für Koch hat sich damit die Sache zum Positiven gewendet: Wenn man die Steuerfahndung beschneidet, findet sie auch in Zukunft nichts mehr. Und das ist dann auch in Ordnung so.

Das Schlimme daran ist: Es ist in keinem Zusammenhang ein Unrechtsbewusstsein erkennbar. Von keinem. Ein Herr Kanther, dem eine Mitverantwortung am hessischen CDU-Spendenskandal juristisch bestätigt worden ist, sagt, er habe sich nicht persönlich bereichert, sondern seine Partei unterstützen wollen.
Fast zeitgleich, während die Gelder in die Schweiz und nach Liechtenstein verschoben werden, erklärt Kanther auf dem Juristentag in Goslar: Schwarzfahrer gehören eingesperrt! Die Gleichzeitigkeit ist das, was schockiert und sie zeigt die Denke, die in der Politik vorherrscht.

In Deutschland gibt es praktisch keine Untreue mehr, weil dementsprechende Verfahren derartig verwässert werden. Denken Sie beispielsweise an Helmut Kohl, der die Namen der anonymen Spender geheim hielt und seinen Schwur über das Gesetz stellte.
Oder an den Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann, der sinngemäß sagte: "Ich bin Schweizer – ich kenne mich im deutschen Aktienrecht nicht aus."

Hintergrund

(6) Anmerkung der Redaktion: CDU-Spendenaffäre - Im Jahr 2000 wurde der ehemalige Bundesinnenminister Manfred Kanther im Zusammenhang mit der Spendenaffäre der hessischen CDU beschuldigt, gegen das Parteispendengesetz verstoßen zu haben, indem er 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU Schwarzgelder in Höhe von 20,8 Mio DM (10,6 Mio. Euro) heimlich erst in die Schweiz und dann nach Liechtenstein geschafft hatte. Er legte deshalb am 25. Januar 2000 sein Bundestagsmandat nieder.
Die Opposition im hessischen Landtag kritisierte insbesondere, dass diese Gelder auch zur Finanzierung des Wahlkampfes unter Roland Koch verwendet wurden.

Inzwischen ist seine Mitverantwortung juristisch bestätigt worden. Allerdings ließ Kanther auch im Prozess (2004) jegliches Schuldbewusstsein vermissen; er habe sich schließlich nicht persönlich bereichert, so seine Argumentation, sondern seine Partei unterstützen wollen.

Am 18. April 2005 wurde Manfred Kanther erstinstanzlich vom Landgericht Wiesbaden zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit Bewährung verurteilt, weil Kanther sich der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht habe.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts Wiesbaden mit Urteil vom 18. Oktober 2006 teilweise auf und verwies das Verfahren im Umfang der Aufhebung an das Landgericht Wiesbaden zurück.

Das Landgericht Wiesbaden habe zu Recht angenommen, dass die Verbringung der Parteigelder auf Schweizer Konten im Jahr 1983, ihre Überführung in das Vermögen der Zaunkönig-Stiftung und ihre fortlaufende Verheimlichung gegenüber der CDU Hessen eine Untreue zum Nachteil des Landesverbandes Hessen darstelle, die erst mit der Rückführung der Gelder im Jahr 2000 beendet gewesen sei. Allerdings sei seine Verurteilung wegen der Mitwirkung an falschen Rechenschaftsberichten der hessischen CDU rechtlich nicht haltbar. Kanther sei in diesem Punkt keine vorsätzliche Schädigung des Vermögens seiner Partei vorzuwerfen, weil er zwar das Risiko von Rückforderungen erkannt habe, dessen Realisierung aber vermeiden wollte. Dieser Sachverhalt könne jedoch einen Betrug (§ 263 StGB) zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland darstellen. In der Vorinstanz wurde dies aus strafprozessualen Gründen nicht geprüft. (Quelle: Wikipedia)

Korruption als "nützliche Aufwendung"

Uwe Dolata:
Uwe Dolata: Das Kartell ist eigentlich ein Zwilling der Korruption.


Compliance-Magazin.de:
Was denkt eigentlich ein Kriminalist, wenn er wahrnimmt, mit welchen Anwälten sich ein Klaus Kleinfeld und ein Heinrich von Pierer schon Mitte Dezember 2006 – also gleich zu Beginn der Korruptionsaffäre - bewaffnet haben. So hat Konzernchef Klaus Kleinfeld den Strafrechtler Klaus Volk gewonnen. Volk war im Mannesmann-Verfahren Verteidiger von Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann. Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer seinerseits wird von Sven Thomas beraten, der im Verfahren den ehemaligen Konzernchef Klaus Esser vertrat.


Dolata:
Das war schon immer so. Wir haben bei allen bisherigen Siemens-Affären (Klärwerkbau, Flughafenbau etc.) gesehen:
>> Es wurden die betroffenen Manager von Siemens sofort mit den besten Anwälten bedacht und
>> diese hat auch die Firma Siemens bezahlt - was überhaupt sehr interessant ist.
>> In der Untersuchungshaft wurden die Angeklagten von Siemens bestens betreut, es wurde ihnen signalisiert, wir stehen zu dir und das Gehalt lief weiter.
>> Danach wurde man entweder direkt wieder bei Siemens eingesetzt oder man hat eine gute Abfindung erhalten.

Siemens hat sich immer die besten Anwälte gesucht, weil man einerseits natürlich gleich die Justiz einschüchtern wollte. Und die Justiz kann man einschüchtern: Die Staatsanwaltschaft besteht aus Beamten, und diese müssen die Vorgänge haargenau ihrem Generalstaatsanwalt melden. Sogar wenn sie eine Durchsuchung starten wollen, müssen sie dies vorher sagen. Der Generalstaatsanwalt hat wiederum einen direkten Draht zur Politik, und somit ist alles schön transparent.

Cosa Nostra: Unsere Sache. Siemens ist eine Familie, und das wird auch so gesehen. Auch von der ganzen Struktur her. Siemens hat ja lange gar keinen Fremden ins Unternehmen gelassen und quasi über 100 Jahre immer in der kleinen Brühe geköchelt. Nahezu alle Siemens-Spitzenmanager sind 20 Jahre und länger dabei. Und für diese Leute wird gesorgt, und es werden alle juristischen Winkelzüge ausgenutzt.

Das Problem ist: Korruption wird auch bei Siemens nicht als Straftat, sondern als "nützliche Aufwendung" gesehen. Ob sich nach Aufdeckung des Korruptionsskandals etwas ändern wird, ist die Frage: Vielleicht werden dann aus den "nützlichen Aufwendungen" irgendwann einmal "Werbungskosten".
Laufen tut es aber genauso.
Jetzt wird die Korruption über Beraterverträge und unsinnige Softwarelieferungen abgewickelt, die kein Mensch mehr durchblickt, auch kein Steuerberater. Denken Sie allein an die unzähligen Konten, die Siemens besitzt.
Bestimmte Dinge können sich verselbständigen, und es können direkte Selbstbedienungsläden entstehen mit eigenen Bereichsfürsten.

Compliance-Magazin.de:
Was haben Sie gedacht, als sich die Siemens AG mit Daniel Noa einen Staatsanwalt als neuen Compliance-Chef ins Haus holte?


Dolata:
Das ist für uns ein ganz bekanntes Phänomen: Die Staatsanwaltschaft wird gerne als Aushängeschild genommen.
Betrüger beispielsweise nehmen gerne juristische Einstellungsverfügungen (z.B. beim Kapitalanlagebetrug) in Werbe-Mappen auf: "Verfahren eingestellt" – das hört sich immer gut an.
Oft wurden nämlich in kleinen Bereichen Ermittlungsverfahren eingestellt, weil man beispielsweise nicht genügende Beweise seitens der Staatsanwaltschaft hatte.
Diese Einstellungsverfügungen werden dann von Betrügern zum Werbezweck verwandt. Motto: Geprüft von der Staatsanwaltschaft und nichts dahinter.

Übertragen Sie das einmal auf den großen Bereich: Man nimmt sich einen Staatsanwalt. Dabei spielt es eigentlich keine Rolle, ob dieser nun ein ausgewiesener Compliance-Fachmann ist oder auch nicht. Das ist im Grunde ganz egal. Ein Staatsanwalt allein auf weiter Flur bei Siemens, in einem Konzern mit dieser Struktur, mit diesen Verflechtungen: Das kann auch ein Supermann schwer durchschauen, wenn er nicht alles dementsprechend zubereitet bekommt.

Und beim Korruptions-Fall Siemens ist ja das Fatale, dass hier selbst die Revision offensichtlich systematisch ausgeschaltet wurde. Die Antikorruptionsabteilung wusste vermeintlich nicht – zumindest gibt es keine anderen Berichte, dass quasi eine Parallelfirma entwickelt wurde. Und dann haben Sie es natürlich als Compliance-Chef sehr schwer. Weil eine Innenrevision nicht möglich ist, bräuchte man eine externe Revision. Der wiederum müsste auch dementsprechend zugearbeitet werden.
Wenn Sie dann noch einen Siemens-Vorstand haben, der die Firmenphilosophie verkündet: "Aufträge um jeden Preis", dann hat es eine kleine Antikorruptionsabteilung, die irgendwo unten sitzt, natürlich schwierig, der großen Leitlinie entgegen tätig zu werden.
Im Grunde weiß man Bescheid, wie der Hase läuft.

Der IG Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel hat mal sehr schön den Ausdruck "Gedankliche Korruption" geprägt. Den kannte ich bisher auch noch nicht als Definition. Zwickel wusste als Gewerkschaftsvertreter immer, wann er während einer Aufsichtsratssitzung einmal kurz austreten musste.

Compliance-Magazin.de:
Es ist ja erstaunlich, in welchen Ländern Siemens derzeit mit Korruptions-Prozessen konfrontiert wird. Das hat ja eine unglaubliche Dimension erreicht.


Dolata:
Ja, das stimmt. Viele Schmiergeldzahlungen wurden ja noch gar nicht entsprechenden Ländern zugeordnet. Ermittlungsverfahren laufen, respektive sollten laufen, in Ungarn, Griechenland, Italien, Vietnam, Indonesien, Kuwait, Aserbaidschan, Saudi-Arabien, Russland, Nigeria, Kamerun, Ägypten, - das sind alles Bestechungen, die man zentral zusammenführen könnte. Mit Siemens haben wir im Bereich Korruption einen richtigen Global Player.

Compliance-Magazin.de:
Der Bereich Siemens-Kartell-Vergehen fällt in der gegenwärtigen öffentlichen Diskussion vollkommen unter den Tisch. Zudem wird immer nur verniedlicht von Schmiergeld geredet, wenn man Korruption meint.


Dolata:
Kartell ist eigentlich ein Zwilling der Korruption. "Preisabsprachen" – das hört sich ja schön an. Aber Kartell-Vergehen gehören in den großen Bereich Korruption dazu.

Compliance-Magazin.de:
Welche Auswirkungen könnten die Ermittlungen der US-Börsenaufsicht SEC auf die Verfahren in Deutschland haben – außer einer Signalwirkung. Die SEC hat ja schon angedeutet, dass es sich bei Siemens um den schlimmsten Fall von Bestechung in der Geschichte der SEC handelt.


Dolata:
Von Seiten der deutschen Ermittlungsbehörden könnte sich der Vorteil ergeben, dass die verdächtigen Personen bei Siemens nicht mehr so sehr unter dem Schutz des Unternehmens stehen. Ob Heinrich von Pierer beispielsweise dann noch Berater der Bundeskanzlerin Merkel bleibt, ist letztlich auch die Frage. Von Pierer genießt ja immer noch einen großen Status.

Die Ermittlungsbeamten könnten nun sagen, wir können jetzt intensiver ermitteln, weil wir das Damoklesschwert der Politik nicht mehr über uns schweben haben, und somit könnten auch die Ermittlungen ausgeweitet werden.
Man darf ja nicht verkennen, dass Klaus Kleinfeld seinerzeit – bevor er Vorstandsvorsitzender wurde - für einen Bereich verantwortlich war, der heute mit zentralen Korruptionsvorwürfen konfrontiert wird. Wenn man nun entsprechende Aussagen und Beweise hat, kann man auch gegen einen Herrn Kleinfeld intensiver vorgehen.

Compliance-Magazin.de:
Her Dolata, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Rainer Annuscheit.

Uwe Dolata ist Autor des Buches: Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland. Jeder Mensch hat seinen Preis.

Web-Links:
www.dolata.de
www.uwe-dolata.eu/ki.html


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    "Ich bin der festen Überzeugung, dass wir weltweit eine Art "Dominoeffekt" bei der Einführung von Datenschutzvorschriften sehen werden, die sich alle am "Goldstandard" DSGVO orientieren. Aber dies ist weniger auf die Corona-Pandemie zurückzuführen, sondern hat eher mit dem Druck der Bevölkerung zu tun, die nicht mehr bereit ist, rücksichtsloses Verhalten zu akzeptieren", Michael Hambsch, Director Solution Consulting Continental Europe bei Snow Software äußert sich zum Thema Umgang mit Datenschutz und -sicherheit.

  • Elektronischer Rechnungsaustausch

    Die Experten Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann vom eco - Verband der Internetwirtschaft e.V., Stefan Groß vom VeR, Verband elektronische Rechnung sowie Ha Doan von Comarch diskutieren Status und Entwicklung der elektronischen Rechnung. Sie alle sind beim Impulstag Digitalisierung am 25.06. in Garching vor Ort und werden dort mit Mirjana Stanisic-Petrovic vom Fraunhofer IAO umfangreiche Einblicke in ihre Erfahrungen geben.

  • Test auf das Down-Syndrom

    Der Theologe und Vorsitzende des Ethikrates, Peter Dabrock, befürwortet die kostenlose Abgabe eines Bluttests zur Früherkennung der Trisomie 21 bei schwangeren Frauen. Angesichts der Rechtslage und im Vergleich zu dem, was schon bezahlt werde, sehe er keinen Grund dafür, weshalb die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) diesen Test auf das Down-Syndrom bei Risikoschwangerschaften nicht bezahlen sollte, sagte Dabrock der Wochenzeitung "Das Parlament" (Montagausgabe). Der Wissenschaftler von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg geht nicht davon aus, dass mit der kostenlosen Abgabe eines solchen Tests die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche stark steigt. Er sagte: "Wir haben jetzt schon eine sehr hohe Zahl an Abbrüchen nach identifizierter Trisomie 21. Die würde vielleicht noch etwas steigen, aber es würde nicht auf ein Vielfaches hochschnellen mit der Neuregelung." Was die Spätabtreibungen betreffe, dürften die Zahlen eher rückläufig sein. Dabrock betonte: "So zu tun, als würde mit dem nichtinvasiven Test ein Damm gebrochen oder eine Grenze überschritten, das trifft einfach nicht zu."

  • Gut für Anwälte, schlecht für Anwender

    Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Datenschutz beschlossen. Das geplante Ausführungs- bzw. Anpassungsgesetz soll die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in nationales Recht umsetzen. Im Folgenden bewerten und erläutern drei Experten den Gesetzentwurf: Dr. Stefan Brink: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg; Mitherausgeber eines der führenden Datenschutzkommentare in Deutschland, Jan Philipp Albrecht: Mitglied des Europaparlaments; Berichterstatter des EU-Parlaments für die DSGVO-Gesetzgebungsverfahren, und Tim Wybitul: Partner der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells; JUVE führt ihn als einen der führenden deutschen Rechtsanwälte im Datenschutz; Herausgeber der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) und Autor des Praxisleitfadens EU-Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen. Die Fragen stellte Peter Herkenhoff, Corporate Communications Manager bei Hogan Lovells in Düsseldorf.

  • Forderungsmanagement: Aufgabe für die Kommune

    Kirsten Pedd, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), kritisiert in einem Interview die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Pedd sagt: "Kommunale Forderungen werden zu fast 90 Prozent vollständig und pünktlich beglichen. Die 10 Prozent, bei denen das nicht der Fall ist, bereiten aber Probleme."

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