Lob für Regulierungsvorschlag
Regulierung der Finanzmärkte: Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty - CCP) sind maßgebliche Akteure im Finanzsystem, deren Bedeutung nach der Finanzkrise durch die Einführung einer zentralen Clearingpflicht für eine Vielzahl von Finanzgeschäften zugenommen habe
Mit dem Gesetz werde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer unionsrechtlichen Verordnung für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien überbrückt
Ein neues Vorhaben der Bundesregierung zur Regulierung der Finanzmärkte ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses auf breite Zustimmung gestoßen. So unterstützte die Deutsche Bundesbank das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nummer 848/2012 (19/15665), einen gesetzlichen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien zu schaffen.
Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty - CCP) seien maßgebliche Akteure im Finanzsystem, deren Bedeutung nach der Finanzkrise durch die Einführung einer zentralen Clearingpflicht für eine Vielzahl von Finanzgeschäften zugenommen habe, erklärte die Bundesbank in ihrer Stellungnahme. Sie wies darauf hin, dass durch die Einschaltung zentraler Gegenparteien und die Besicherung ihrer Forderungen gewährleistet werden soll, dass Finanzgeschäfte auch im Fall des Ausfalls einer der Vertragsparteien erfüllt würden.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einrichtung eines Ausfallfonds vor. Daneben soll jede zentrale Gegenpartei ausreichend vorfinanzierte Eigenmittel bereithalten. Ziel müsse es sein, Maßnahmen festzulegen, die die Finanzstabilität bewahren und gleichzeitig die Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler minimieren würden. Aufsichts- und Abwicklungsbehörden müssten mit Befugnissen ausgestattet sein, die sie in die Lage versetzen würden, auf eine mögliche Abwicklung einer CCP und auf den koordinierten Umgang mit einer in Schieflage geratenen CCP reagieren zu können, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf.
Mit dem Gesetz werde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten einer unionsrechtlichen Verordnung für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien überbrückt, erklärte die Bundesbank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßte den Entwurf, die Deutsche Börse beurteilte ihn als positiv und die Deutsche Kreditwirtschaft als konsequent und sachgerecht.
Thomas Theobald vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung begrüßte, dass die Bundesregierung proaktiv handle und nicht auf die Verabschiedung eines entsprechenden EU-Verordnungsentwurfs für die Sanierung und Abwicklung von CCPs durch den Europäischen Rat warte. CCPs würden aufgrund der regulatorischen Neuausrichtung des Finanzsystems als systemrelevante Knotenpunkte fungieren, von denen systemische Risiken aufgrund ihrer Verflechtung mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern ausgehen könnten. Der Verband der Energiehändler mahnte die europäische Vorschrift an, denn eine Krise werde nicht vor Staatsgrenzen haltmachen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 03.04.20
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>