Rechtsanspruch auf schnelles Internet


Internet-Mindestversorgung: Ausschuss folgt BNetzA-Empfehlung
Bislang galten nach einer Schätzung der BNetzA bundesweit 400.000 Haushalte mit der alten Minimalvorgabe als unterversorgt, mit der Erhöhung steigt die Anzahl der Adressen weiter



Der Digitalausschuss hat Einvernehmen zu den Schlussfolgerungen des Prüfberichts der Bundesnetzagentur zur Evaluation der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) erteilt und einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP dazu angenommen. Für den Antrag stimmte neben den Koalitionsfraktionen die AfD-Fraktion. Dagegen stimmte die Union bei Enthaltung der Gruppe Die Linke.

In dem Entschließungsantrag fordern die Ampelfraktionen, die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet zu vereinfachen. Unter anderem soll die Bundesregierung prüfen, ob eine Feststellung von Unterversorgung innerhalb von sechs Monaten erfolgen könne. Weiter sollen bestehende Softwareprodukte zur Messung der Bandbreite so überarbeitet werden, dass die Durchführung der Messungen einfacher und weniger zeitaufwendig werde, heißt es in dem Antrag.

Ziel der Überprüfung der Bundesnetzagentur (BNetzA) war es, die in der TKMV festgelegten Anforderungen an den Internetzugangs- und den Sprachkommunikationsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu überprüfen. Die BNetzA hatte in ihrem Bericht ein Mindestniveau von 15 Megabit pro Sekunde im Download - 5 Megabit mehr als bisher - sowie beim Upload eine Erhöhung von 1,7 auf 5 Megabit vorgeschlagen. Bei der Latenz solle es bei 150 Millisekunden bleiben. Bislang galten nach einer Schätzung der BNetzA bundesweit 400.000 Haushalte mit der alten Minimalvorgabe als unterversorgt, mit der Erhöhung steigt die Anzahl der Adressen weiter.

In der Diskussion im Ausschuss verwiesen Redner der Koalitionsfraktionen darauf, dass die Verbraucher umfassend und verständlich über das Recht auf schnelles Internet und die Möglichkeiten, das Recht geltend zu machen, informiert werden müssten. Dazu gehöre auch, dass das Kontaktformular auf der Webseite der Bundesnetzagentur nutzerorientierter gestaltet werden müsse. Auf eine Frage aus der SPD-Fraktion nach dem weiteren Zeitplan sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, die BNetzA wolle das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen.

Die AfD-Fraktion lobte die Anpassung und den Entschließungsantrag, die Union fragte unter anderem nach Details zur Finanzierung bei der Verpflichtung von Unternehmen. Die Gruppe Die Linke kritisierte die Anpassung als "nicht zeitgemäß" für eine ausreichende Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und monierte, dass der Antrag keine Angabe dazu mache, wann eine Kampagne zum Rechtsanspruch komme und ob es dafür Ressourcen gebe. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.24
Newsletterlauf: 13.08.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen