Rechtsanspruch auf schnelles Internet


Internet-Mindestversorgung: Ausschuss folgt BNetzA-Empfehlung
Bislang galten nach einer Schätzung der BNetzA bundesweit 400.000 Haushalte mit der alten Minimalvorgabe als unterversorgt, mit der Erhöhung steigt die Anzahl der Adressen weiter



Der Digitalausschuss hat Einvernehmen zu den Schlussfolgerungen des Prüfberichts der Bundesnetzagentur zur Evaluation der TK-Mindestversorgungsverordnung (TKMV) erteilt und einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne und FDP dazu angenommen. Für den Antrag stimmte neben den Koalitionsfraktionen die AfD-Fraktion. Dagegen stimmte die Union bei Enthaltung der Gruppe Die Linke.

In dem Entschließungsantrag fordern die Ampelfraktionen, die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf schnelles Internet zu vereinfachen. Unter anderem soll die Bundesregierung prüfen, ob eine Feststellung von Unterversorgung innerhalb von sechs Monaten erfolgen könne. Weiter sollen bestehende Softwareprodukte zur Messung der Bandbreite so überarbeitet werden, dass die Durchführung der Messungen einfacher und weniger zeitaufwendig werde, heißt es in dem Antrag.

Ziel der Überprüfung der Bundesnetzagentur (BNetzA) war es, die in der TKMV festgelegten Anforderungen an den Internetzugangs- und den Sprachkommunikationsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe zu überprüfen. Die BNetzA hatte in ihrem Bericht ein Mindestniveau von 15 Megabit pro Sekunde im Download - 5 Megabit mehr als bisher - sowie beim Upload eine Erhöhung von 1,7 auf 5 Megabit vorgeschlagen. Bei der Latenz solle es bei 150 Millisekunden bleiben. Bislang galten nach einer Schätzung der BNetzA bundesweit 400.000 Haushalte mit der alten Minimalvorgabe als unterversorgt, mit der Erhöhung steigt die Anzahl der Adressen weiter.

In der Diskussion im Ausschuss verwiesen Redner der Koalitionsfraktionen darauf, dass die Verbraucher umfassend und verständlich über das Recht auf schnelles Internet und die Möglichkeiten, das Recht geltend zu machen, informiert werden müssten. Dazu gehöre auch, dass das Kontaktformular auf der Webseite der Bundesnetzagentur nutzerorientierter gestaltet werden müsse. Auf eine Frage aus der SPD-Fraktion nach dem weiteren Zeitplan sagte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, die BNetzA wolle das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen.

Die AfD-Fraktion lobte die Anpassung und den Entschließungsantrag, die Union fragte unter anderem nach Details zur Finanzierung bei der Verpflichtung von Unternehmen. Die Gruppe Die Linke kritisierte die Anpassung als "nicht zeitgemäß" für eine ausreichende Teilhabe an der digitalen Gesellschaft und monierte, dass der Antrag keine Angabe dazu mache, wann eine Kampagne zum Rechtsanspruch komme und ob es dafür Ressourcen gebe. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.24
Newsletterlauf: 13.08.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen