Umsetzung des Rechts auf schnelles Internet


Schnelles Internet: Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 TKV zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert
Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht



Erstmalig seit Inkrafttreten des sogenannten "Rechts auf schnelles Internet" im Rahmen des 2021 im novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) im März 2024 einen Internetanbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/11415) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10683) zur Umsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" hervor.

Damit entgegnet die Bundesregierung dem in der Anfrage geäußerten Vorwurf der Unionsfraktion, das "Recht auf schnelles Internet" nicht umzusetzen. Kein Unternehmen sei bislang gemäß Paragraf 161 TKV zur Versorgung verpflichtet worden, hatten die Abgeordneten moniert.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass in 29 Fällen seit Juni 2022 eine Unterversorgung festgestellt worden sei: "Insgesamt betrafen elf Unterversorgungsfeststellungen das Land Niedersachsen, eine das Land Nordrhein-Westfalen sowie eine das Land Hamburg", heißt es in der Antwort. 16 Unterversorgungsfeststellungen hätten das Land Bayern betroffen.

Im Zeitraum Juni 2022 bis Februar 2024 hätten insgesamt 5.581 Eingaben über mögliche Unterversorgung die Bundesnetzagentur erreicht. Die meisten Eingaben seien von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen aus Niedersachsen und Bayern gemacht worden. Seit 2021 wurden der Antwort zufolge 6.451 Vorgänge ohne Verfahren nach Paragraf 160f TKV eingestellt.

Eine aktuelle Schätzung zur Zahl der potenziell von einer Unterversorgung betroffenen Haushalte äußert sich die Bundesregierung in der Antwort nicht. Sie verweist stattdessen auf ein aktuelles Gutachten. Nach einer darauf aufbauenden Datenabfrage werde die Bundesnetzagentur eine konkretere Schätzung vornehmen, schreibt die Regierung.

Medienberichten zufolge geht die BNetzA von etwa 400.000 Haushalten aus, die im Rahmen des Rechtsanspruches als unterversorgt gelten. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 31.05.24
Newsletterlauf: 08.08.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen