Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie


Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um die technische Umsetzung der Richtlinie zu begleiten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung perspektivisch einzuleiten, bei der technischen Umsetzung der Richtlinie die Nutzung sogenannter Upload-Filter zu vermeiden?



Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ((EU) 2019/790, DSM-RL)) soll fristgerecht, also bis zum 7. Juni 2021, in das deutsche Recht umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20509). Das federführende Bundesjustizministerium habe die Umsetzung der Richtlinie im Sommer 2019 frühzeitig mit einer öffentlichen Konsultation vorbereitet, heißt es darin weiter, und werte fortlaufend die umfangreiche Literatur aus, die zu Fragen der Umsetzung erscheint.

Mit den Diskussionsentwürfen vom 15. Januar und vom 24. Juni 2020 habe das Ministerium zwischenzeitlich Vorschläge zur Umsetzung sämtlicher Regelungsbereiche der Richtlinie vorgelegt. Interessierte Kreise sowie Expertinnen und Experten seien sowohl im Rahmen der Konsultation als auch bei den beiden Diskussionsentwürfen eingebunden. Sobald das förmliche Gesetzgebungsverfahren hinreichend fortgeschritten ist, würden sie erneut angehört werden.

Zur Nutzung sogenannter Upload-Filter heißt es in der Antwort, dem jüngst veröffentlichten Diskussionsentwurf des Ministeriums für die Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie liege die Absicht der Bundesregierung zugrunde, dass dabei Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Der Diskussionsentwurf sei derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die noch bis zum 31. Juli 2020 andauere. Der Referentenentwurf, den das Ministerium aufgrund der Ergebnisse der Konsultation erstellen werde, werde anschließend in die Ressortabstimmung gegeben und innerhalb der Bundesregierung geprüft werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) ist weiterhin von einer enormen grundrechtlichen Problematik durch Upload-Filter begleitet. Letzter Stand der Bundesregierung war, dass man die Umsetzung prüfe und UploadFilter zu vermeiden versuche. Technisch ist diese Möglichkeit jedoch weiterhin fragwürdig und erscheint nicht erfolgversprechend.

Stattdessen wirken nach Ansicht der Fragesteller bei einer Fortsetzung des aktuellen Kurses der Bundesregierung Upload-Filter als notwendiger Bestandteil der Umsetzung, was jedoch nach Meinung von Kritikern eine erhebliche Gefährdung der Meinungsfreiheit im Internet darstellen würde. Aus diesem Grund ist es von großem Interesse, über den aktuellen Stand der Umsetzung Informationen zu erhalten, insbesondere wie die Bundesregierung ihre Aussage, Upload-Filter zu vermeiden, auch umzusetzen versucht.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 02.11.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen