Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher eingeleitet, um die technische Umsetzung der Richtlinie zu begleiten?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung perspektivisch einzuleiten, bei der technischen Umsetzung der Richtlinie die Nutzung sogenannter Upload-Filter zu vermeiden?
Die EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt ((EU) 2019/790, DSM-RL)) soll fristgerecht, also bis zum 7. Juni 2021, in das deutsche Recht umgesetzt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21062) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20509). Das federführende Bundesjustizministerium habe die Umsetzung der Richtlinie im Sommer 2019 frühzeitig mit einer öffentlichen Konsultation vorbereitet, heißt es darin weiter, und werte fortlaufend die umfangreiche Literatur aus, die zu Fragen der Umsetzung erscheint.
Mit den Diskussionsentwürfen vom 15. Januar und vom 24. Juni 2020 habe das Ministerium zwischenzeitlich Vorschläge zur Umsetzung sämtlicher Regelungsbereiche der Richtlinie vorgelegt. Interessierte Kreise sowie Expertinnen und Experten seien sowohl im Rahmen der Konsultation als auch bei den beiden Diskussionsentwürfen eingebunden. Sobald das förmliche Gesetzgebungsverfahren hinreichend fortgeschritten ist, würden sie erneut angehört werden.
Zur Nutzung sogenannter Upload-Filter heißt es in der Antwort, dem jüngst veröffentlichten Diskussionsentwurf des Ministeriums für die Umsetzung von Artikel 17 der Richtlinie liege die Absicht der Bundesregierung zugrunde, dass dabei Upload-Filter nach Möglichkeit verhindert, die Meinungsfreiheit sichergestellt und die Nutzerrechte gewahrt werden sollen. Der Diskussionsentwurf sei derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die noch bis zum 31. Juli 2020 andauere. Der Referentenentwurf, den das Ministerium aufgrund der Ergebnisse der Konsultation erstellen werde, werde anschließend in die Ressortabstimmung gegeben und innerhalb der Bundesregierung geprüft werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG) ist weiterhin von einer enormen grundrechtlichen Problematik durch Upload-Filter begleitet. Letzter Stand der Bundesregierung war, dass man die Umsetzung prüfe und UploadFilter zu vermeiden versuche. Technisch ist diese Möglichkeit jedoch weiterhin fragwürdig und erscheint nicht erfolgversprechend.
Stattdessen wirken nach Ansicht der Fragesteller bei einer Fortsetzung des aktuellen Kurses der Bundesregierung Upload-Filter als notwendiger Bestandteil der Umsetzung, was jedoch nach Meinung von Kritikern eine erhebliche Gefährdung der Meinungsfreiheit im Internet darstellen würde. Aus diesem Grund ist es von großem Interesse, über den aktuellen Stand der Umsetzung Informationen zu erhalten, insbesondere wie die Bundesregierung ihre Aussage, Upload-Filter zu vermeiden, auch umzusetzen versucht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.08.20
Newsletterlauf: 02.11.20
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