Umsetzung von EU-Urheberrechtsrichtlinien


Aachener Vertrag und die Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht
Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt



Nach der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien fragt die FDP-Fraktion die Deutsche Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/23843) geht es um die Urheberrechtsrichtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL ((EU) 2019/789, (EU) 2019/790), die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund von Kritik an dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes fragen die Abgeordneten unter anderem, nach welchem Zeitplan die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien agiert, ob sie einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union pflegt und ob sie sich mit Frankreich bezüglich der Umsetzung der Richtlinien abgestimmt hat, um ihren Verpflichtungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag) vom 22. Januar 2020 nachzukommen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 13. Oktober 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.

Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die Richtlinie (RL) adressiert dabei eine Reihe von Themenkomplexen. Europäisch harmonisiert werden sollen Themen wie Text und Data Mining, nicht verfügbare Werke, kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung, Presseverleger- und Leistungsschutzrechte, Verantwortlichkeiten von Upload-Plattformen sowie das Urhebervertragsrecht. Die Vielzahl an Themen ist bereits auf europäischer Ebene unterschiedlich konnotiert und diskutiert worden, wobei sicherlich die pauschale Frage nach einem staatlich verordneten Einsatz von "Upload-Filtern" am verbreitetsten und umstrittensten gewesen ist.

Bis zum 7. Juni 2021 sind die DSM-RL und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 entsprechend den Zielen der Richtlinien jeweils in nationales Recht umzusetzen, anderenfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren. Bislang jedoch ist insbesondere der Entwurf zur Umsetzung der DSM-RL innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Vielmehr regt sich national neuerliche Kritik am Vorhaben sowie an dem konkreten Referentenentwurf des BMJV.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen