Umsetzung von EU-Urheberrechtsrichtlinien
Aachener Vertrag und die Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht
Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt
Nach der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien fragt die FDP-Fraktion die Deutsche Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/23843) geht es um die Urheberrechtsrichtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL ((EU) 2019/789, (EU) 2019/790), die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund von Kritik an dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes fragen die Abgeordneten unter anderem, nach welchem Zeitplan die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien agiert, ob sie einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union pflegt und ob sie sich mit Frankreich bezüglich der Umsetzung der Richtlinien abgestimmt hat, um ihren Verpflichtungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag) vom 22. Januar 2020 nachzukommen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 13. Oktober 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.
Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die Richtlinie (RL) adressiert dabei eine Reihe von Themenkomplexen. Europäisch harmonisiert werden sollen Themen wie Text und Data Mining, nicht verfügbare Werke, kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung, Presseverleger- und Leistungsschutzrechte, Verantwortlichkeiten von Upload-Plattformen sowie das Urhebervertragsrecht. Die Vielzahl an Themen ist bereits auf europäischer Ebene unterschiedlich konnotiert und diskutiert worden, wobei sicherlich die pauschale Frage nach einem staatlich verordneten Einsatz von "Upload-Filtern" am verbreitetsten und umstrittensten gewesen ist.
Bis zum 7. Juni 2021 sind die DSM-RL und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 entsprechend den Zielen der Richtlinien jeweils in nationales Recht umzusetzen, anderenfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren. Bislang jedoch ist insbesondere der Entwurf zur Umsetzung der DSM-RL innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Vielmehr regt sich national neuerliche Kritik am Vorhaben sowie an dem konkreten Referentenentwurf des BMJV.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>