Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab



Die Bundesregierung hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/23834), mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht.

Zugleich kündigt die Bundesregierung eine 17. Verordnung an, bei der die Erweiterung von Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen im Fokus stehen soll. Dies erfolge ebenfalls im Zuge der Anpassung der Verordnung an geänderte gesetzliche Vorschriften, heißt es weiter.

Außerdem werden den Angaben zufolge in der vorliegenden Verordnung die 2019 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter in der nationalen Ausfuhrliste berücksichtigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen