Zensururheberrecht im Fokus


Bundesministerien und Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen
Einräumung urheberrechtlich geschützter Nutzungsrechte oder die Geltendmachung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen richtet sich nach dem Urheberrechtsgesetz



Angaben zu Fällen, in denen der Bund die Verletzung einer eigenen urheberrechtlich geschützten Rechtsposition geltend gemacht beziehungsweise sich zur Abwehr von Informationsbegehren Dritter auf eine solche berufen hat, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18039) auf eine Kleine Anfrage (19/16638) der Grünen-Fraktion. Für die Vollständigkeit der Angaben bestehe jedoch keine Gewähr. Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu der Anfrage schreibt, ist eine vollständige Beantwortung vieler Fragen mit zumutbarem Aufwand nicht möglich. Umfassende elektronische Fachdatenbanken bestünden derzeit noch nicht und die fraglichen Daten seien auch nicht statistisch erfasst.

Wie es weiter in der Antwort heißt, gibt es in den Bundesministerien und ihren nachgeordneten Behörden mit Ausnahme des Umweltbundesamtes keine verbindlichen Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen. Jede Bundesministerin und jeder Bundesminister leite ihren beziehungsweise seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigner Verantwortung.

Die Einräumung urheberrechtlich geschützter Nutzungsrechte oder die Geltendmachung von Ansprüchen bei Rechtsverletzungen richte sich nach dem Urheberrechtsgesetz. Zur Einschätzung der Fragesteller, wonach das Berufen des Staates auf das Urheberrecht mit dem Ziel, die Informationsfreiheit einzuschränken, als eine Zweckentfremdung des solchen angesehen werden kann, schreibt die Bundesregierung, es seien durchaus Fälle denkbar, in denen Informationsbegehren legitimer Weise mit urheberrechtlichen Argumenten entgegengetreten werden kann, so dass eine Berufung des Staates auf das Urheberrecht keine Zweckentfremdung desselben darstellt. Es komme auf den Einzelfall an. Hierbei obliege die Entscheidung dem jeweils zuständigen Ressort.

Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, in wie vielen gerichtlichen Verfahren sich die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit dem Jahr 1965 auf das Urheberrecht berufen hat. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass die Bundesregierung laut Presseberichten in mehreren Fällen gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen hat, was als "Zensururheberrecht" kritisiert werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.04.20
Newsletterlauf: 05.06.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen