Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen


Gutachten zur Reform der Finanzüberwachungsstelle FIU
Mögliche Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen



Auskunft über ein Gutachten zu einer möglichen Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/32551) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32328). Wie sie darstellt, geht es dabei um die Verbesserung von Aufbau und Abläufen. Auftraggeber sei die Generalzolldirektion, der die FIU zugeordnet ist, Auftragnehmer die Oliver Wyman GmbH in Frankfurt. Der Vertrag sei am 26. Februar 2021 abgeschlossen und zum 23. September 2021 terminiert worden, die Kosten beliefen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Die Bewertung des inzwischen vorgelegten Abschlussberichts dauere an.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Rolf Bösinger, angegeben, dass derzeit ein Gutachten zur Organisationsstruktur der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstellt wird (vgl. Protokoll der 51. Sitzung am 8. Juni 2021).
1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gutachten zur FIU wann in Auftrag gegeben?
a) Welche konkreten Themen sollen untersucht werden?
b) Welche Referate innerhalb der Bundesministerien werden für das Gutachten angehört bzw. sind daran beteiligt?

Das mit den Fragen in Bezug genommene Gutachten zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) betrifft externe Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU seit dem 2. März 2021 erbracht werden. Der Vertragsabschluss hierzu erfolgte am 26. Februar 2021. Auftraggeberin ist die Generalzolldirektion (GZD), was sich ausschließlich aufgrund der organisatorischen Zuordnung der FIU zu dieser ergibt. Konkreter Vertragsgegenstand ist die "Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer prozessorientierten Analyse der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der FIU zur Verbesserung der aufbau- und ablauforganisatorischen Umsetzung nach Maßgabe der Prozessmodellierungsgrundsätze der Zollverwaltung und festgelegter Mindeststandards im Kontext eines bereits bestehenden IT-Erneuerungsprojekts".

Die externen Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU erbracht werden, liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Mit dem Vorgang sind die dort zuständigen Fachreferate befasst.

(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen