Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen


Gutachten zur Reform der Finanzüberwachungsstelle FIU
Mögliche Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen



Auskunft über ein Gutachten zu einer möglichen Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/32551) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32328). Wie sie darstellt, geht es dabei um die Verbesserung von Aufbau und Abläufen. Auftraggeber sei die Generalzolldirektion, der die FIU zugeordnet ist, Auftragnehmer die Oliver Wyman GmbH in Frankfurt. Der Vertrag sei am 26. Februar 2021 abgeschlossen und zum 23. September 2021 terminiert worden, die Kosten beliefen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Die Bewertung des inzwischen vorgelegten Abschlussberichts dauere an.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Rolf Bösinger, angegeben, dass derzeit ein Gutachten zur Organisationsstruktur der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstellt wird (vgl. Protokoll der 51. Sitzung am 8. Juni 2021).
1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gutachten zur FIU wann in Auftrag gegeben?
a) Welche konkreten Themen sollen untersucht werden?
b) Welche Referate innerhalb der Bundesministerien werden für das Gutachten angehört bzw. sind daran beteiligt?

Das mit den Fragen in Bezug genommene Gutachten zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) betrifft externe Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU seit dem 2. März 2021 erbracht werden. Der Vertragsabschluss hierzu erfolgte am 26. Februar 2021. Auftraggeberin ist die Generalzolldirektion (GZD), was sich ausschließlich aufgrund der organisatorischen Zuordnung der FIU zu dieser ergibt. Konkreter Vertragsgegenstand ist die "Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer prozessorientierten Analyse der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der FIU zur Verbesserung der aufbau- und ablauforganisatorischen Umsetzung nach Maßgabe der Prozessmodellierungsgrundsätze der Zollverwaltung und festgelegter Mindeststandards im Kontext eines bereits bestehenden IT-Erneuerungsprojekts".

Die externen Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU erbracht werden, liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Mit dem Vorgang sind die dort zuständigen Fachreferate befasst.

(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen