Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen


Gutachten zur Reform der Finanzüberwachungsstelle FIU
Mögliche Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen



Auskunft über ein Gutachten zu einer möglichen Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/32551) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32328). Wie sie darstellt, geht es dabei um die Verbesserung von Aufbau und Abläufen. Auftraggeber sei die Generalzolldirektion, der die FIU zugeordnet ist, Auftragnehmer die Oliver Wyman GmbH in Frankfurt. Der Vertrag sei am 26. Februar 2021 abgeschlossen und zum 23. September 2021 terminiert worden, die Kosten beliefen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Die Bewertung des inzwischen vorgelegten Abschlussberichts dauere an.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Rolf Bösinger, angegeben, dass derzeit ein Gutachten zur Organisationsstruktur der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstellt wird (vgl. Protokoll der 51. Sitzung am 8. Juni 2021).
1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gutachten zur FIU wann in Auftrag gegeben?
a) Welche konkreten Themen sollen untersucht werden?
b) Welche Referate innerhalb der Bundesministerien werden für das Gutachten angehört bzw. sind daran beteiligt?

Das mit den Fragen in Bezug genommene Gutachten zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) betrifft externe Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU seit dem 2. März 2021 erbracht werden. Der Vertragsabschluss hierzu erfolgte am 26. Februar 2021. Auftraggeberin ist die Generalzolldirektion (GZD), was sich ausschließlich aufgrund der organisatorischen Zuordnung der FIU zu dieser ergibt. Konkreter Vertragsgegenstand ist die "Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer prozessorientierten Analyse der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der FIU zur Verbesserung der aufbau- und ablauforganisatorischen Umsetzung nach Maßgabe der Prozessmodellierungsgrundsätze der Zollverwaltung und festgelegter Mindeststandards im Kontext eines bereits bestehenden IT-Erneuerungsprojekts".

Die externen Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU erbracht werden, liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Mit dem Vorgang sind die dort zuständigen Fachreferate befasst.

(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen