Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Gutachten zur Reform der Finanzüberwachungsstelle FIU
Mögliche Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Auskunft über ein Gutachten zu einer möglichen Reform der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit - FIU) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/32551) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32328). Wie sie darstellt, geht es dabei um die Verbesserung von Aufbau und Abläufen. Auftraggeber sei die Generalzolldirektion, der die FIU zugeordnet ist, Auftragnehmer die Oliver Wyman GmbH in Frankfurt. Der Vertrag sei am 26. Februar 2021 abgeschlossen und zum 23. September 2021 terminiert worden, die Kosten beliefen sich auf rund 1,7 Millionen Euro. Die Bewertung des inzwischen vorgelegten Abschlussberichts dauere an.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Wirecard-Untersuchungsausschuss hat der Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Rolf Bösinger, angegeben, dass derzeit ein Gutachten zur Organisationsstruktur der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erstellt wird (vgl. Protokoll der 51. Sitzung am 8. Juni 2021).
1. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gutachten zur FIU wann in Auftrag gegeben?
a) Welche konkreten Themen sollen untersucht werden?
b) Welche Referate innerhalb der Bundesministerien werden für das Gutachten angehört bzw. sind daran beteiligt?
Das mit den Fragen in Bezug genommene Gutachten zur Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) betrifft externe Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU seit dem 2. März 2021 erbracht werden. Der Vertragsabschluss hierzu erfolgte am 26. Februar 2021. Auftraggeberin ist die Generalzolldirektion (GZD), was sich ausschließlich aufgrund der organisatorischen Zuordnung der FIU zu dieser ergibt. Konkreter Vertragsgegenstand ist die "Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung einer prozessorientierten Analyse der gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung der FIU zur Verbesserung der aufbau- und ablauforganisatorischen Umsetzung nach Maßgabe der Prozessmodellierungsgrundsätze der Zollverwaltung und festgelegter Mindeststandards im Kontext eines bereits bestehenden IT-Erneuerungsprojekts".
Die externen Beratungsleistungen, die gegenüber der FIU erbracht werden, liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Mit dem Vorgang sind die dort zuständigen Fachreferate befasst.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21
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