Korruptionsprävention und Compliance


Korruptionsprävention im Bundesverkehrsministerium
Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich



Den Themen Korruptionsprävention und Compliance kommen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgrund des sehr großen Investitions- und Förderetats, der zu regelnden Rechtsmaterien und den damit verbundenen vielfältigen Kontakten zu Unternehmen und Interessenverbänden große Bedeutung zu. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/32235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31597). Das BMVI habe die Korruptionsprävention maßgeblich gestärkt, heißt es. Das Verfahren zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete im gesamten Geschäftsbereich sei neu ausgerichtet und die Fachaufsicht gestärkt worden. Die neue Gefährdungs- und Risikoanalyse werde im BMVI demnächst abgeschlossen. Gleiches gelte für die Geschäftsbereichsbehörden, die im Jahr 2019 im Rahmen der Fachaufsicht aufgefordert wurden, noch ausstehende Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen, heißt es in der Vorlage.

Die Ergebnisse würden in ein erweitertes Personalverwaltungssystem (PVS) eingepflegt, mit dem die Verweildauer von Beschäftigten in korruptionsgefährdeten Gebieten automatisch und strukturiert ausgewertet werden kann, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der hohe Stellenwert der Korruptionsprävention im BMVI spiegle sich auch darin wieder, dass die entsprechende Arbeitseinheit im März dieses Jahres als Referat angelegt und personell gestärkt wurde. Dieser Organisationseinheit sei auch die Zuständigkeit für "Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich" übertragen worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Information über die Entwicklung des Einzelplans 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 stellte der unabhängige Bundesrechnungshof unter "2.1.3 Maßnahmen zur Korruptionsprävention" fest: "Angesichts der hohen Investitionsbeträge kommt der Vorbeugung gegen Korruption im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besondere Bedeutung zu. In den Jahren 2017 und 2018 prüfte der Bundesrechnungshof im BMVI sowie in mehreren nachgeordneten Behörden die Maßnahmen zur Korruptionsprävention.

Er hatte insbesondere festgestellt, dass die vorgesehenen Gefährdungs- und Risikoanalysen im Geschäftsbereich des BMVI teilweise nicht turnusgemäß durchgeführt oder nicht anlassbezogen aktualisiert wurden. Die Verwendungsdauer von Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten haben die Behörden nicht überwacht, sodass sie eine regelmäßige und systematische Rotation nicht sicherstellen konnten.

Zudem waren die Daten, die das BMVI für den jährlichen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Rechnungsprüfungsausschuss) zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung meldete, teilweise fehlerhaft und überholt" (S. 9). Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestehen begründete Zweifel an der Einhaltung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen