Korruptionsprävention und Compliance


Korruptionsprävention im Bundesverkehrsministerium
Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich



Den Themen Korruptionsprävention und Compliance kommen im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgrund des sehr großen Investitions- und Förderetats, der zu regelnden Rechtsmaterien und den damit verbundenen vielfältigen Kontakten zu Unternehmen und Interessenverbänden große Bedeutung zu. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/32235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/31597). Das BMVI habe die Korruptionsprävention maßgeblich gestärkt, heißt es. Das Verfahren zur Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete im gesamten Geschäftsbereich sei neu ausgerichtet und die Fachaufsicht gestärkt worden. Die neue Gefährdungs- und Risikoanalyse werde im BMVI demnächst abgeschlossen. Gleiches gelte für die Geschäftsbereichsbehörden, die im Jahr 2019 im Rahmen der Fachaufsicht aufgefordert wurden, noch ausstehende Gefährdungs- und Risikoanalysen durchzuführen, heißt es in der Vorlage.

Die Ergebnisse würden in ein erweitertes Personalverwaltungssystem (PVS) eingepflegt, mit dem die Verweildauer von Beschäftigten in korruptionsgefährdeten Gebieten automatisch und strukturiert ausgewertet werden kann, teilt die Bundesregierung weiter mit. Der hohe Stellenwert der Korruptionsprävention im BMVI spiegle sich auch darin wieder, dass die entsprechende Arbeitseinheit im März dieses Jahres als Referat angelegt und personell gestärkt wurde. Dieser Organisationseinheit sei auch die Zuständigkeit für "Grundsatzfragen der Compliance/Integrität im BMVI und im Geschäftsbereich" übertragen worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zur Information über die Entwicklung des Einzelplans 12 (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 stellte der unabhängige Bundesrechnungshof unter "2.1.3 Maßnahmen zur Korruptionsprävention" fest: "Angesichts der hohen Investitionsbeträge kommt der Vorbeugung gegen Korruption im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besondere Bedeutung zu. In den Jahren 2017 und 2018 prüfte der Bundesrechnungshof im BMVI sowie in mehreren nachgeordneten Behörden die Maßnahmen zur Korruptionsprävention.

Er hatte insbesondere festgestellt, dass die vorgesehenen Gefährdungs- und Risikoanalysen im Geschäftsbereich des BMVI teilweise nicht turnusgemäß durchgeführt oder nicht anlassbezogen aktualisiert wurden. Die Verwendungsdauer von Beschäftigten in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten haben die Behörden nicht überwacht, sodass sie eine regelmäßige und systematische Rotation nicht sicherstellen konnten.

Zudem waren die Daten, die das BMVI für den jährlichen Bericht an den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages (Rechnungsprüfungsausschuss) zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung meldete, teilweise fehlerhaft und überholt" (S. 9). Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen des Bundesrechnungshofes bestehen begründete Zweifel an der Einhaltung der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung in der Bundesverwaltung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 08.12.21


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