Kontra Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
Regierung begrüßt Vorschlag einer EU-Geldwäschebehörde
Europäisches Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche
Die Bundesregierung begrüßt den Plan der EU-Kommission, eine europäische Geldwäschebehörde zu schaffen. Diese könne "einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU leisten", schreibt sie in der Antwort (19/32152) auf eine Kleine Anfrage (19/31878) der FDP-Fraktion.
Zur Frage, wie sie zum Vorschlag einer Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro steht, verweist die Bundesregierung auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung des Legislativvorschlags und darauf, dass die Schwelle nicht für Zahlungen außerhalb gewerblicher Aktivitäten gelten soll.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat mehrere Gesetzgebungsvorschläge hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Unter anderem soll eine neue EU-Behörde für die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche geschaffen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen (FIU) zu verbessern. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10 000 Euro vorgeschlagen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 09.12.21
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