Änderung des Börsengesetzes
Cyber-Versicherung gegen Schäden durch Cyber-Angriffe und andere Internetrisiken
Cyber-Risiken in Unternehmen sind versicherbar
Der Bundesrat will mit einer Änderung des Börsengesetzes erreichen, dass der Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden und Börsen besser wird. Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (20/1500). Damit sollen Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkannt werden können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels geschützt werden. Der Bundesrat will damit auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen.
Daher soll der Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes geändert werden, der die Verschwiegenheitspflicht regelt. Das Börsengesetz führe dazu, dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Tatsachen, die ihnen vorliegen oder die etwa auf Auskunfts- und Vorlageersuchen der Finanzbehörden hin von den Börsenaufsichtsbehörden der Länder verfügbar gemacht werden könnten, nicht an die Finanzbehörden übermittelt werden dürften, obwohl diese Tatsachen für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend sein könnten. Die Verschwiegenheitspflicht sei in der Vergangenheit ein häufiger Grund für die Verweigerung der Herausgabe von Daten an die Finanzbehörden gewesen.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ein wichtiges Ziel sei. Die Cum-Ex-Sachverhalte hätten eindrücklich gezeigt, dass der Informationsaustausch über Handelsdaten hierbei eine wichtige Rolle spielen könne. Die Verschwiegenheitspflicht beruhe jedoch zum Teil auf EU-Vorgaben. Die Bundesregierung will daher prüfen, inwieweit eine entsprechende Regelung unter Beachtung der europäischen Bestimmungen praktikabel und konkret umgesetzt werden könne. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 01.07.22
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.