Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Telekommunikationsüberwachung ausweiten


Gesetzentwurf: Bundesrat will schärfere Strafen bei Steuerhinterziehung
Die organisierte Steuerhinterziehung sei jedoch längst nicht mehr auf bestimmte Taten wie sogenannte Umsatzsteuerkarusselle und Verbrauchssteuerverkürzungen durch Alkohol- und Zigarettenschmuggel beschränkt



Der Bundesrat will die Aufklärung von bandenmäßig organisierten Steuerstraftaten durch bessere Telefonüberwachungsmöglichkeiten verbessern. Außerdem sollen die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöht werden, heißt es in dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung (20/1518).

Wie es in dem Gesetzentwurf heißt, ist die organisierte bandenmäßige Steuerhinterziehung nach bisherigem Recht nur dann aufgrund der schwerwiegenden Tatbegehung mit einem regelmäßig erhöhten Strafmaß verbunden, wenn sie die Verkürzung oder Hinterziehung von Umsatz- oder Verbrauchssteuern betrifft.

Die organisierte Steuerhinterziehung sei jedoch längst nicht mehr auf bestimmte Taten wie sogenannte Umsatzsteuerkarusselle und Verbrauchssteuerverkürzungen durch Alkohol- und Zigarettenschmuggel beschränkt. Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen würden durch professionelle Marktteilnehmer wie internationale Investmentbanken systematisch geplant und durchgeführt. Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten, weshalb die Zulässigkeit der Telekommunikationsüberwachung ausgeweitet werden soll. Die bisherige Beschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuerdelikte soll wegfallen.

Die Bundesregierung lehnt den Entwurf des Bundesrates in ihrer Stellungnahme ab. Sie werde bis Ende des Jahres 2022 einen eigenen Gesetzentwurf zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Steuerkriminalität vorlegen. (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 04.07.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen