Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

FRUG-Compliance und Überwachungspflichten


Mehr Rechtssicherheit bei Banken und Finanzdienstleistern: BaFin konkretisiert Überwachungspflichten bei Mitarbeitergeschäften
BaFin legt ein Mindestmaß an Regelungen für Mitarbeitergeschäfte fest: Die Überwachung von Mitarbeitergeschäften ist somit zugleich notwendiger Bestandteil des allgemeinen Risikomanagements der Institute


(20.08.08) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Rundschreiben zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften veröffentlicht. Das Rundschreiben konkretisiert und erläutert die gesetzliche Regelungen des § 33b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) zur Überwachung von Mitarbeitergeschäften, die das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) zum 1. November 2007 eingeführt hat.

"Mit dem Rundschreiben sorgt die BaFin für mehr Rechtssicherheit bei Banken und Finanzdienstleistern darüber, wie sie potenzielle Interessenkonflikte bewältigen und Insidergeschäften ihrer Mitarbeiter vorbeugen können. Sie entspricht damit dem Wunsch der Praxis nach weiterer Konkretisierung", sagte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor der BaFin-Wertpapieraufsicht.

Um unzulässige Mitarbeitergeschäfte zu verhindern, müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen angemessene Mittel und Verfahren einsetzen. Die Überwachung von Mitarbeitergeschäften ist somit zugleich notwendiger Bestandteil des allgemeinen Risikomanagements der Institute.

Das Rundschreiben erläutert, welche Mitarbeiter überwacht werden müssen und welche Sachverhalte vertrauliche Informationen begründen können, etwa das Wissen um preisrelevante Informationen über Finanzinstrumente oder um Kundenaufträge, die durch andere Geschäfte zum Nachteil des Kunden ausgenutzt werden können.

Als mögliche organisatorische Maßnahmen, mit denen Wertpapierdienstleistungsunternehmen Mitarbeitergeschäfte überwachen und unzulässigen Geschäften vorbeugen können, nennt das Rundschreiben etwa Stichprobenziehungen oder das Zweitschriftenverfahren, die Trennung von Vertraulichkeitsbereichen und Schaffung von Zugriffsberechtigungen. Dabei stellt die BaFin klar, dass verschiedene Maßnahmen für verschiedene Mitarbeiter erforderlich sein können.

Mit ihrem Rundschreiben legt die BaFin ein Mindestmaß an Regelungen für Mitarbeitergeschäfte fest. Das Rundschreiben löst die Mitarbeiter-Leitsätze ab, eine frühere gemeinsame Bekanntmachung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen und für den Wertpapierhandel. Die BaFin hatte diese Leitsätze mit Umsetzung der MiFID aufgehoben, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die Institute für einen Übergangszeitraum bis Ende Oktober 2008 weiter auf sie zurückgreifen dürften, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Das Rundschreiben ist ab sofort auf der Internetseite der BaFin abrufbar.
(BaFin: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen