Produktsicherheit: Was regelt das GPSG?
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sieht für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten (§ 5) vor
Non-Compliance wird bestraft: Im Gegensatz zum Produktsicherheitsgesetz sieht das GPSG auch Sanktionen vor
Aus Wikipedia.de: Stand: 01.07.08
(02.07.08) - Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) löste am 1. Mai 2004 in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 9. Januar 2004 (BGBl. I 2004, 2) das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) ab. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 "das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt" sowie gemäß § 1 Satz 2 auch "die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können", unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt werden.
Nach § 4 des Gesetzes darf ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden.
Weitere 24 Paragraphen enthalten genauere Bestimmungen und verwaltungsmäßige Handhabungsvorschriften.
Das Gesetz sieht für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten (§ 5) vor. Jedes Produkt muss eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein, außerdem muss der Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen seiner Sicherheit, die sich aus dem Gebrauch oder der vorhersehbaren Falschanwendung ergeben, hinreichend aufgeklärt werden. Produkte, deren übermäßig mangelnde Sicherheit offiziell festgestellt wird, müssen vom Markt genommen werden.
(Lesen Sie mehr zum Thema GPSG und ProdSG bei: Wikipedia.de)
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