Neues GmbH-Recht hilft Unternehmern und Gründern
GmbH-Gründungen werden einfacher und schneller aber keine Kostenentlastung für Unternehmen - Sicherung des Cash-Pooling positives Signal
Der BDI setzt jetzt große Hoffnung in die Europäische Privatgesellschaft (EPG) – Societas Privata Europaea (SPE)
(30.06.08) – "Die Modernisierung des GmbH-Rechts ist im Grundsatz gut. Sie hätte jedoch mutiger und konsequenter ausfallen können."§ So bewertet BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf das am Donnerstag vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). "Die Gründung einer GmbH wird einfacher und schneller. Angesichts der europäischen Rechtsentwicklung ist es richtig, den GmbHs zu ermöglichen, ihren Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen. Dies reicht aber nicht aus, um aus der GmbH wieder einen Exportschlager wie früher zu machen", bewertet der BDI-Hauptgeschäftsführer.
"Aus Sicht der Unternehmen ist besonders enttäuschend, dass die kleine Berufsgruppe der Notare sich zulasten der Gesamtwirtschaft ihre Privilegien bewahren konnte. Das belastet Gründer und bestehende GmbHs gleichermaßen. Die elektronische Gründungsmöglichkeit ohne zwingenden notariellen Beistand konnte sich nicht durchsetzen", sagte Schnappauf. Der Gesetzgeber habe auch nicht auf den notariellen Beurkundungszwang bei der GmbH-Anteilsabtretung verzichtet.
"Die Schriftform sollte wenigstens bei vorheriger Einschaltung rechtskundigen Rats ausreichen", forderte Schnappauf. Die notarielle Beurkundung koste die Unternehmen viel Zeit und Geld. "Deutsche Unternehmen werden auch künftig nach Basel oder Zürich reisen, um GmbH- oder Anteilsverkäufe dort beurkunden zu lassen", sagte Schnappauf. Während eine solche Beurkundung in Deutschland ab einem Geschäftswert von 60 Mio. Euro mehr als 53.000 Euro kostet, seien dies in der Schweiz allenfalls etwa 10.000 Euro.
"Positiv ist, dass der Gesetzgeber das so genannte Cash-Pooling – eine Art der Konzern Innenfinanzierung – auf sichere Füße stellt. Cash-Pooling ist international anerkannt und üblich. Deutschland kann sich keinen Sonderweg leisten", sagte Schnappauf. Die Unternehmen sparen hierdurch jährlich Zinsen in Millionen-Euro-Höhe.
Der BDI setzt jetzt große Hoffnung in die Europäische Privatgesellschaft (EPG) – Societas Privata Europaea (SPE). "Die EPG als `europäische GmbH´ stößt bei Industrieunternehmen auf große Resonanz. Sie ermöglicht ein einheitliches Auftreten in ganz Europa", sagte Schnappauf. EU-Kommissar McCreevy hatte am 25. Juni 2008 eine entsprechende Verordnung vorgeschlagen, der allerdings noch alle EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen.
BDI-Präsident Thumann zum Kommissionsvorschlag für eine Europäische Privatgesellschaft (SPE): Rechtsform 2010 verfügbar
"Der BDI setzt sich seit Jahren für das Projekt einer schlanken europäischen Rechtsform ein, die kleineren Unternehmen zugänglich ist. Diese Möglichkeit sorgt für mehr Wachstum. Die heutige Vorlage der Kommission bietet dafür eine exzellente Grundlage." So bewertet BDI-Präsident Jürgen R. Thumann den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für eine Societas Privata Europaea (SPE).
"Brüssel geht mit dem Statut der Europäischen Privatgesellschaft einen großen Schritt auf den industriellen Mittelstand zu", sagte Thumann weiter. "Damit die neue Rechtsform europaweit genutzt werden kann, sollte möglichst viel einheitlich geregelt werden. Auf Verweise ins nationale Recht, wie etwa bei der SE (Societas Europaea – Europäische Aktiengesellschaft), muss verzichtet werden", forderte der BDI-Präsident. Aller Wahrscheinlichkeit nach können interessierte Unternehmen die neue Rechtsform bereits 2010 nutzen. (BDI: ra)
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