ELENA-Verfahrensgesetz und Datenschutzprobleme
Gesetzentwurf über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises "ELENA-Verfahrensgesetz" beschlossen
Kritik von Peter Schaar: "Aus Datenschutzsicht problematisch ist, dass mit ELENA ein umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten entsteht"
(30.06.08) - Das Bundeskabinett hat am 25. Juni 2008 den Gesetzentwurf über das "Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises" (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Das ELENA-Verfahren soll in den nächsten Jahren die Beantragung von (Sozial-) Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden erleichtern, da die bislang erforderlichen Papierbescheinigungen durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht im Gesetzentwurf zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme, die noch nicht alle gelöst sind.
ELENA steht für "Elektronischer Entgeltnachweis". Zunächst sollen sechs Bescheinigungen aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld umgesetzt werden. Weitere Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch sollen später einbezogen werden. Die ersten elektronischen Nachweise nach dem neuen Standard soll es 2012 geben.
Aus Datenschutzsicht problematisch ist, dass mit ELENA ein umfassendes zentrales Register mit Einkommensdaten aller Beschäftigten entsteht ("Zentrale Speicherstelle" - ZSS). Diesem Problem soll durch die verschlüsselte Speicherung und ein ausgefeiltes Zugriffschutzkonzept Rechnung getragen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die individuelle elektronische Signatur des Betroffenen.
Datenschutzrechtlich vorteilhaft ist, dass nach Inbetriebnahme des ELENA-Verfahrens der Arbeitgeber nicht mehr erfährt, ob und welche Sozialleistungen seine Mitarbeiter beantragen. Außerdem soll sicher gestellt werden, dass die Sozialbehörden zukünftig nur noch die gesetzlich vorgesehenen Einkommensdaten erfahren. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird das weitere Gesetzgebungsverfahren und die Einführung von ELENA weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten, um den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu ELENA entnehmen Sie bitte dem ELENA-Schwerpunkt auf den Webseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
(BfDI: ra)
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