Vereinfachung beim Designschutz
Gesetzentwurf: Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben
Um die erleichterte Löschung eingetragener Designs beim DPMA geht es in einer Reihe weiterer Bestimmungen des Gesetzentwurfs
(01.02.16) - Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs (18/7195), den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben.
Zur Vereinfachung des elektronischen Rechtsverkehrs soll insbesondere die Möglichkeit beitragen, vermehrt Vorgänge unter Verwendung fortgeschrittener digitaler Signaturen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln und nur noch auf ausdrücklichen Antrag in Papierform. Das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz soll mit dem Gesetz ermächtigt werden, entsprechende Bestimmungen zu erlassen. Zu den weiteren Änderungen in diesem Bereich gehört, dass die Bekanntmachung eines Designs oder einer Marke in ausschließlich elektronischer Form erfolgen kann.
Um die erleichterte Löschung eingetragener Designs beim DPMA geht es in einer Reihe weiterer Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Hierbei geht es insbesondere darum, im Einvernehmen mit dem Inhaber eines Designsschutzrechts Nichtigkeitsverfahren von vorneherein zu vermeiden oder zu beenden. Zudem soll eine bisher fehlende Klarstellung für einstweilige Verfügungsverfahren in diesem Bereich ins Gesetz aufgenommen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.