Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Vereinfachung beim Designschutz


Gesetzentwurf: Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben
Um die erleichterte Löschung eingetragener Designs beim DPMA geht es in einer Reihe weiterer Bestimmungen des Gesetzentwurfs


(01.02.16) - Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs (18/7195), den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben.

Zur Vereinfachung des elektronischen Rechtsverkehrs soll insbesondere die Möglichkeit beitragen, vermehrt Vorgänge unter Verwendung fortgeschrittener digitaler Signaturen ausschließlich auf elektronischem Weg zu übermitteln und nur noch auf ausdrücklichen Antrag in Papierform. Das Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz soll mit dem Gesetz ermächtigt werden, entsprechende Bestimmungen zu erlassen. Zu den weiteren Änderungen in diesem Bereich gehört, dass die Bekanntmachung eines Designs oder einer Marke in ausschließlich elektronischer Form erfolgen kann.

Um die erleichterte Löschung eingetragener Designs beim DPMA geht es in einer Reihe weiterer Bestimmungen des Gesetzentwurfs. Hierbei geht es insbesondere darum, im Einvernehmen mit dem Inhaber eines Designsschutzrechts Nichtigkeitsverfahren von vorneherein zu vermeiden oder zu beenden. Zudem soll eine bisher fehlende Klarstellung für einstweilige Verfügungsverfahren in diesem Bereich ins Gesetz aufgenommen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen