Vorrechte des Europäischen Patentgerichts
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Das Gesetz dient der Ergänzung des europäischen Patentpakets
Um die Vorrechte und Immunitäten von Mitarbeitern des europäischen, vor der Gründung stehenden Einheitlichen Patentgerichtes geht es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11238). Bei dem Einheitlichen Patentgericht wird es sich, wie die Bundesregierung schreibt, um eine neue internationale Organisation mit Völkerrechtspersönlichkeit handeln. Die daraus folgenden, dem Gericht und seinen Mitarbeitern (Richterinnen und Richtern, der Kanzlerin oder dem Kanzler, der Hilfskanzlerin oder dem Hilfskanzler sowie den Bediensteten) zukommenden Vorrechte und Befreiungen regelt ein "Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts". Mit dem Gesetz soll die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Protokoll festgestellt werden.
Damit dient es der Ergänzung des europäischen Patentpakets. Mit dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (ABl. C 175 vom 20.6.2013, S. 1) wird für Patentstreitsachen ein erstes europäisches Zivilgericht errichtet, das in Verfahren über bestehende, nach dem Europäischen Patentübereinkommen erteilte europäische Patente sowie über künftig mögliche europäische Patente mit einheitlicher Wirkung entscheiden soll.
Rechtsbasis für europäisches Patentgericht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/11137) im Bundestag eingebracht, mit dem die Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden soll. Die Bundesregierung hebt in der Einleitung des Gesetzentwurfs hervor, dass mit dem neuen Gericht "ein flächendeckender einheitlicher Patentschutz in Europa eröffnet wird, der kostengünstig zu erlangen ist und der effizient in einem Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht mit Wirkung für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt werden kann.
Das Gericht soll seinen Sitz in Paris sowie Abteilungen in London und München haben. Ungeachtet des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU wird damit gerechnet, dass auch London noch ratifiziert, was eine Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme des Gerichts ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.03.17
Home & Newsletterlauf: 04.04.17
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.