CETA-Vertragsgesetz noch in der Prüfung
Offene Fragen zum Freihandelsabkommen CETA
Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung auch Fragen zu Einzelaspekten in CETA beantworten kann und beantwortet
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Deutschland könne die Ratifikation durch den Bundespräsidenten erst nach Inkrafttreten des erforderlichen Vertragsgesetzes erfolgen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11068) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/10725). Wie es weiter heißt, ist die Prüfung, ob es sich bei dem Vertragsgesetz um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handelt, noch nicht abgeschlossen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung werde das CETA-Abkommen in seiner Gesamtheit nach Übermittlung der übersetzten Texte an den Rat durch die Europäische Kommission abschließend prüfen, teilte diese in der Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9048 mit.
Konkrete Ergebnisse der Prüfung sind bisher jedoch nicht bekannt, obwohl der konsolidierte Text seit dem 1. August 2014 und die endgültige Fassung seit dem 5. Juli 2016 vorliegen und insbesondere der deutschen Vertreter im Rat CETA bereits seine Zustimmung erteilt hat. Voraussichtlich im Februar nächsten Jahres wird das Europäische Parlament über CETA abstimmen. Anschließend wird die vorläufige Anwendung des Abkommens in Kraft treten.
Es ist daher an der Zeit, dass die Bundesregierung auch Fragen zu Einzelaspekten in CETA beantworten kann und beantwortet. Dies ist die erste von drei kleinen Anfragen zu CETA und enthält Fragen zur Ratifizierung, zu den CETA-Ausschüssen, zum Investitionsschutz und zu der Regulierungszusammenarbeit. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 05.03.17
Home & Newsletterlauf: 04.04.17
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.