Gesetzentwurf zu Gesichtsverhüllungen
Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen
Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten ist darüber hinaus eine Änderung des Personalausweisgesetzes vorgesehen
Beamte und Soldaten sollen nach dem Willen der Deutschen Bundesregierung verpflichtet werden, ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht zu verhüllen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz beziehungsweise zum Eigenschutz möglich sein, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung" (18/11180) hervorgeht.
Danach soll zudem durch eine Änderung des Bundeswahlgesetzes ein entsprechendes Verbot auch für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände festgeschrieben werden. Eine Änderung der Bundeswahlordnung sieht zugleich vor, dass Wähler vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden können, wenn sie sich nicht ausweisen oder die Feststellung ihrer Identität durch den Wahlvorstand unmöglich machen.
Zur Durchsetzung gesetzlich vorgesehener Identifizierungspflichten ist darüber hinaus eine Änderung des Personalausweisgesetzes vorgesehen. Danach erfolgt die Identifizierung einer ihren Ausweis vorlegenden Person durch einen Abgleich des Lichtbilds mit ihrem Gesicht. "Dies erfordert, dass das Gesicht deutlich erkennbar ist, und zwar in demselben Umfang wie auf dem Lichtbild des Ausweises abgebildet", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 06.03.17
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