Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Zinsen bei Lebensversicherungen


Gesetzentwurf: Lebensversicherung soll stabilisiert werden – Verzinsung für Neuverträge wird gesenkt
Gemessen an den ab voraussichtlich ab 2016 geltenden Solvabilitätsvorschriften könnten noch mehr Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen


(08.07.14) - Die Leistungen an Lebensversicherte durch ihre Versicherungen sollen auch in der Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten stabil und fair bleiben. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (18/1772). Damit sollen unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen von 75 auf 90 Prozent erhöht werden. Zugleich wird die Verzinsung für Neuverträge gesenkt.

Die Regierung begründet ihr Vorhaben mit einem Hinwies auf ein Stressszenario der Deutschen Bundesbank, wonach in einem bis 2023 anhaltenden Niedrigzinsumfeld mehr als ein Drittel der deutschen Lebensversicherer die regulatorischen heutigen Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen würden. Gemessen an den ab voraussichtlich ab 2016 geltenden Solvabilitätsvorschriften könnten noch mehr Unternehmen die Eigenmittelanforderungen nicht mehr erfüllen. Wörtlich heißt es in dem Entwurf: "Das bestehende lang anhaltende Niedrigzinsumfeld bedroht mittel- bis langfristig die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen."

Die Rendite öffentlicher Anleihen des Bundes sei auf aktuell 1,4 Prozent gesunken, schreibt die Bundesregierung weiter. Die Europäische Zentralbank (EZB) erwarte, dass die Leitzinsen langfristig auf dem derzeitigem oder einem niedrigeren Niveau verharren würden. Gleichzeitig würden die Verpflichtungen der Versicherer zur Bedienung der Altverträge hoch bleiben, denn der Rechnungszins im Bestand der Lebensversicherer betrage im Durchschnitt 3,2 Prozent. Noch lägen die durchschnittlichen Kapitalerträge der Lebensversicherer über diesem Rechnungszins, aber die Erträge würden bei gleichbleibend niedrigen Kapitalmarktzinsen in den kommenden Jahren abnehmen.

Zu den wesentlichen Inhalten des Entwurfs gehört, dass den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können, um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen. Außerdem kann die Ausschüttung von so genannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Die gegenwärtige Situation sei unbefriedigend, weil die Kunden bevorzugt würden, die jetzt aus den Verträgen ausscheiden. Künftig sollen die Interessen derjenigen, deren Versicherungsverträge erst in Zukunft fällig werden, besser berücksichtigt werden.

Die Verzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) soll zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Zwar hätte der Zins unter Berücksichtigung der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen des Eurogebietes (mit AAA-Rating) nicht höher als 1,14 liegen dürfen, doch legte die Regierung hier die Umlaufrendite mehrerer Jahre zu Grunde, "woraus sich deutlich höhere Werte ergeben". Offenbar sinken die Renditen weiter. Berechnungen hätten gezeigt, "dass der Höchstrechnungszins in den kommenden Jahren weiter fallen wird, selbst wenn für die Zukunft ein Zinsanstieg unterstellt wird."

Außerdem soll die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte erhöht werden. So müssen Versicherungsvermittler die Höhe ihrer Provisionen offenlegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen